Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: modri am 04. Juni 2009, 22:51:30
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Hallo alle zusammen ,
Ich wollte euch von meinem ersten Besprechungstermin mit dem Treuhänder berichten.
Es war ein nettes und freundliches Gespräch und ich war danach sehr erleichtert .
Ich musste alles erzählen wie es zu den Schulden kam und ein schriftliche Lebenslauf abgeben.
das eigne PKW Passat, was ich zu Zeit besitze Bj 1992 eigentlich Wertlos.
Ich musste den Fahrzeugbrief abgeben und der Treuhänder wird mir ein Angebot unterbreiten. Ich kann das Angebot annehmen oder mit dem Treuhänder verhandeln. Wenn wir einig sind ,dann zahle ich den Kaufpreis und ich darf das Auto behalten.
Ich kann den Kaufpreis auch in Raten bezahlen.
sonst gehört das Auto zu der Masse auch wenn es wertlos ist.
Das Geld wird angelegt um die Gerichtsverfahren zu bezahlt.
Das Einkommen von mir wird bis 2300,. Euro (bei 5 Unterhaltpflichtige) nicht gepfändet auch kein Überstunden oder Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Ein eigenes Girokonto muss Mann haben.
Zum zweiten Termin beim Gericht sollte Mann erscheinen das macht guten Eindruck bei dem Richter.
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das eigne PKW Passat, was ich zu Zeit besitze Bj 1992 eigentlich Wertlos.
Ich musste den Fahrzeugbrief abgeben und der Treuhänder wird mir ein Angebot unterbreiten. Ich kann das Angebot annehmen oder mit dem Treuhänder verhandeln. Wenn wir einig sind ,dann zahle ich den Kaufpreis und ich darf das Auto behalten.
Wie bitte du musst Dein 17 Jahres alte Auto sonst abgeben?
Sorry das kann ich nicht verstehen.
Was bekommt er dafür ?
Es war ein nettes und freundliches Gespräch und ich war danach sehr erleichtert
Das wäre ich danach nicht mehr.
Gruss karl
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Hallo,
ja, ich konnte das auch nicht verstehen .
Aber das ist wohl so. Nehmen wir an
der Treuhänder sagt das Auto ist noch 200 Euro Wert.
Dann muss ich die 200 Euro von meinem Nettolohn bezahlen und den Fahrzeugbrief zurückbekommen, sonst muss ich das Auto abgeben.
Die 200 Euro wird angelegt und am ende der Insolvenzverfahren wird es zu Tilgung der Gerichtskosten verwendet. Die Kosten muss ich eh bezahlen, also das Geld geht nicht verloren.
Ich war erbleichtet ,weil der Treuhänder mir sagt, egal wie mein Arbeitseinkommen sich zusammensetzt, solange er unter der Unpfändbare Grenze liegt , dann ist der Einkommen unpfändbar.
Weil mein Einkommen mit extra Leistungen und Spesen sich zusammen setzt und Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld .
Das alles darf ich behalten.
gruß an Alle
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Seit wann fragen denn die TH wie es zu den Schulden kam ?
Was wollte er denn genau wissen ?
Und wie soll denn Dein Lebenslauf aussehen ?
Das Auto kannst Du aus der Masse freikaufen. Bezahls ihm in Raten und gut is.
Besser als ohne und mit der S-Bahn fahren.
Mir wird genau das Gleiche blühen.Hab am Monat meinen Termin
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Hier passt was nicht, und soooooo nett ist der Th auch nicht.
Ehr versucht er es mit Tricks, irgendwie seine Vergütung für das Verfahren hereinzubekommen.
Unpfändbare Gegenstände
(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i, 851c und 851d der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
...
und
Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
.....
5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
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@paps
heisst das der Th kann das Auto gar nicht verwerten da es ich zur Ausübung meiner Erwerbstätigkeit bzw. Weg zur Arbeit benötige ?
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So sehe ich das, ja.
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Hmmmm....bei nem Handelsvertreter der das Auto zur Ausübung braucht wäre mir das einleuchtend....aber als reines Verkehrmittel zur Arbeitsstätte.......hmmmmm......er könnte den Bus oder S-Bahn vorschlagen sofern vorhanden :gruebel:
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Ich sehe das genauso, wie paps. Ein IV, der ein sooooo altes Auto zur Masse nehmen will, kann sie nicht mehr alle haben. Ein Fahrzeug dieses Alters ist definitiv nicht mehr verwertbar.
@paps: ist dagegen ein Einspruch möglich?
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Hallo.
erstmal danke für eure Antworten.
Seit wann fragen denn die TH wie es zu den Schulden kam ?
Was wollte er denn genau wissen ?
Und wie soll denn Dein Lebenslauf aussehen ?
Das Auto kannst Du aus der Masse freikaufen. Bezahls ihm in Raten und gut is.
Besser als ohne und mit der S-Bahn fahren.
ja Lebenslauf, ich habe geschrieben wann ich selbständig war und welche Art Geschäft ich besaß, wann ich zahlungsunfähig geworden bin und wie es dazu kam .das war eine Seite die ich geschrieben habe.
der Treuhänder muss es dem Gericht vorlegen.
das mit dem Auto ,Ich habe ihn das Klar gemacht, dass hier bei uns fahren wider Busse,Bahn noch irgendwelche öffentliche Verkehrsmittel nur ein Kindergarten -Bus. also ich muss das Auto haben zum einkaufen ,zu Arbeit zu fahren und Arzt besuche ohne das Auto müssten wir umziehen.
Ich nehme an, weil ich Regelinsolvenz beantragt habe und als ehemaliger Selbständiger, gehört das Auto auch zum Insolvenzmasse .
keine Ahnung.
auf jedenfalls der Fahrzeugbrief ist bei dem Treuhänder und ich warte darauf wie er das Auto bewertet. sonst kann er es behalten dann muss er Geld drauf legen um es zu entsorgen.
mit den Ganzen § weise ich nicht so genau ob das für mich zutrifft wegen der Regelinsolvenz???
Gruß an alle
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Hmmmm....bei nem Handelsvertreter der das Auto zur Ausübung braucht wäre mir das einleuchtend....aber als reines Verkehrmittel zur Arbeitsstätte.......hmmmmm......er könnte den Bus oder S-Bahn vorschlagen sofern vorhanden
Das stimmt schon. Aber wie erreichen wenn man Nachtschicht oder Schichten tut, sogar mal Sonntag arbeitet.
Damit gibt es es frei.
Mein Anwakt hat gesagt wenn das Auto unter 1500 Euro ist, muss man dieses nicht nachweissen.
Darüber ja.
Gruss Karl
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Ich sehe das genauso, wie paps. Ein IV, der ein sooooo altes Auto zur Masse nehmen will, kann sie nicht mehr alle haben. Ein Fahrzeug dieses Alters ist definitiv nicht mehr verwertbar.
@paps: ist dagegen ein Einspruch möglich?
Man Kann das Insolvenzgericht mit dem Problem konfrontieren und die Unpfändbarkeit bestätigen lassen.