Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: modri am 04. Juni 2009, 22:51:30

Titel: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: modri am 04. Juni 2009, 22:51:30
Hallo alle zusammen ,
Ich wollte euch von meinem ersten Besprechungstermin mit dem Treuhänder berichten.
Es war ein nettes  und freundliches Gespräch und ich war danach sehr erleichtert .
Ich musste alles erzählen wie es zu den  Schulden kam und ein schriftliche Lebenslauf  abgeben.
 das eigne PKW  Passat, was ich zu Zeit  besitze  Bj 1992  eigentlich Wertlos.
Ich musste den Fahrzeugbrief  abgeben und der Treuhänder wird mir ein Angebot unterbreiten.  Ich kann das Angebot annehmen oder mit dem Treuhänder verhandeln. Wenn wir einig sind ,dann zahle ich den Kaufpreis und ich darf das Auto behalten.
Ich kann den Kaufpreis auch in Raten bezahlen.
 sonst gehört das Auto zu der Masse auch wenn es wertlos ist.
Das Geld wird angelegt  um die  Gerichtsverfahren zu bezahlt.
Das Einkommen von mir  wird bis 2300,. Euro (bei 5 Unterhaltpflichtige) nicht gepfändet auch kein Überstunden oder Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Ein eigenes Girokonto muss Mann haben.
Zum zweiten Termin beim Gericht sollte Mann erscheinen  das macht guten Eindruck  bei dem Richter.
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: Karl37 am 05. Juni 2009, 00:08:56
Zitat
das eigne PKW  Passat, was ich zu Zeit  besitze  Bj 1992  eigentlich Wertlos.
Ich musste den Fahrzeugbrief  abgeben und der Treuhänder wird mir ein Angebot unterbreiten.  Ich kann das Angebot annehmen oder mit dem Treuhänder verhandeln. Wenn wir einig sind ,dann zahle ich den Kaufpreis und ich darf das Auto behalten.

Wie bitte du musst Dein 17 Jahres alte Auto sonst abgeben?
Sorry das kann ich nicht verstehen.
Was bekommt er dafür ?

Zitat
Es war ein nettes  und freundliches Gespräch und ich war danach sehr erleichtert


Das wäre ich danach nicht mehr.


Gruss karl
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: modri am 05. Juni 2009, 13:15:36
Hallo,
ja, ich konnte das auch nicht verstehen .
Aber das ist wohl so. Nehmen wir an
der Treuhänder sagt das Auto ist noch 200 Euro Wert.
Dann muss ich die   200 Euro von meinem Nettolohn bezahlen und den Fahrzeugbrief zurückbekommen, sonst muss ich das Auto abgeben.
Die 200 Euro wird angelegt und am ende der Insolvenzverfahren  wird es zu Tilgung der Gerichtskosten verwendet. Die Kosten muss ich eh bezahlen, also das Geld geht nicht verloren.
Ich war erbleichtet ,weil der Treuhänder mir  sagt, egal wie mein Arbeitseinkommen sich  zusammensetzt,  solange er unter der Unpfändbare Grenze liegt , dann ist der Einkommen unpfändbar.
Weil mein Einkommen mit extra Leistungen und Spesen sich zusammen setzt und Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld .
Das alles darf ich  behalten.
gruß an Alle
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: rookie am 05. Juni 2009, 13:40:43
Seit wann fragen denn die TH wie es zu den Schulden kam ?
Was wollte er denn genau wissen ?

Und wie soll denn Dein Lebenslauf aussehen ?

Das Auto kannst Du aus der Masse freikaufen. Bezahls ihm in Raten und gut is.

Besser als ohne und mit der S-Bahn fahren.

Mir wird genau das Gleiche blühen.Hab am Monat meinen Termin
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 05. Juni 2009, 17:51:32
Hier passt was nicht, und soooooo nett ist der Th auch nicht.
Ehr versucht er es mit Tricks, irgendwie seine Vergütung für das Verfahren hereinzubekommen.
Zitat von: § 36 InsO
Unpfändbare Gegenstände

(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i, 851c und 851d der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

...

und

Zitat von: § 811 ZPO
Unpfändbare Sachen

(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
   .....
   5.    bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: rookie am 05. Juni 2009, 18:04:32
@paps

heisst das der Th kann das Auto gar nicht verwerten da es ich zur Ausübung meiner Erwerbstätigkeit bzw. Weg zur Arbeit benötige ?

 
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 05. Juni 2009, 18:14:28
So sehe ich das, ja.
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: rookie am 05. Juni 2009, 18:25:10
Hmmmm....bei nem Handelsvertreter der das Auto zur Ausübung braucht wäre mir das einleuchtend....aber als reines Verkehrmittel zur Arbeitsstätte.......hmmmmm......er könnte den Bus oder S-Bahn vorschlagen sofern vorhanden :gruebel:
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: foxtra am 05. Juni 2009, 20:19:58
Ich sehe das genauso, wie paps. Ein IV, der ein sooooo altes Auto zur Masse nehmen will, kann sie nicht mehr alle haben. Ein Fahrzeug dieses Alters ist definitiv nicht mehr verwertbar.

@paps: ist dagegen ein Einspruch möglich?
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: modri am 05. Juni 2009, 22:12:16
Hallo.
erstmal danke für eure Antworten.
Seit wann fragen denn die TH wie es zu den Schulden kam ?
Was wollte er denn genau wissen ?

Und wie soll denn Dein Lebenslauf aussehen ?

Das Auto kannst Du aus der Masse freikaufen. Bezahls ihm in Raten und gut is.

Besser als ohne und mit der S-Bahn fahren.

ja Lebenslauf, ich habe geschrieben wann ich  selbständig war und welche Art Geschäft ich besaß, wann ich zahlungsunfähig geworden bin und wie es dazu kam .das war eine Seite die ich geschrieben habe.
der Treuhänder muss es dem Gericht vorlegen.


das mit dem Auto ,Ich habe ihn das Klar gemacht, dass  hier bei uns fahren  wider Busse,Bahn  noch irgendwelche öffentliche Verkehrsmittel  nur ein Kindergarten -Bus. also ich muss das Auto haben zum einkaufen ,zu Arbeit zu fahren  und Arzt besuche ohne das Auto müssten wir umziehen.
Ich nehme an, weil ich Regelinsolvenz beantragt habe und  als  ehemaliger Selbständiger, gehört das Auto auch zum Insolvenzmasse .
keine Ahnung.
auf jedenfalls der Fahrzeugbrief ist bei dem Treuhänder und ich warte darauf wie er das Auto bewertet. sonst kann er es behalten dann muss  er Geld drauf legen um es zu entsorgen. 
mit den Ganzen § weise ich nicht so genau ob das für mich zutrifft wegen der Regelinsolvenz???
Gruß an alle
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: Karl37 am 05. Juni 2009, 22:56:09
Zitat
Hmmmm....bei nem Handelsvertreter der das Auto zur Ausübung braucht wäre mir das einleuchtend....aber als reines Verkehrmittel zur Arbeitsstätte.......hmmmmm......er könnte den Bus oder S-Bahn vorschlagen sofern vorhanden

Das stimmt schon. Aber wie erreichen wenn man Nachtschicht oder Schichten tut, sogar mal Sonntag arbeitet.
Damit gibt es es frei.

Mein Anwakt hat gesagt wenn das Auto unter 1500 Euro  ist, muss man dieses nicht nachweissen.
Darüber ja.


Gruss Karl
Titel: Re: Ersten termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 06. Juni 2009, 18:31:16
Ich sehe das genauso, wie paps. Ein IV, der ein sooooo altes Auto zur Masse nehmen will, kann sie nicht mehr alle haben. Ein Fahrzeug dieses Alters ist definitiv nicht mehr verwertbar.

@paps: ist dagegen ein Einspruch möglich?


Man Kann das Insolvenzgericht mit dem Problem konfrontieren und die Unpfändbarkeit bestätigen lassen.