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Autor Thema: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?  (Gelesen 2354 mal)

Momo72


hallo ihr lieben

das private insolvenzverfahren meines mannes ist nun seit ende april offiziel eröffnet. morgen haben wir das erste treffen mit seinem treuhänder. d.h. er hat sein erstes treffe aber ich werde mitgehen. was mich wundert ist, das er nicht zu uns kommt, ich hatte oft gelesen das diese TH sich ein bild davon machen wollen wie man lebt. aber nun gut, das soll uns auch recht sein.
nun meine frage: muß man irgendetwas beachten? mein mann hat ja jetzt ein eigenen konto, das haben wir aber erst letzte woche eröffnet, die karte ist heute grad erst gekommen, sprich da hat sich noch gar nichts drauf getan. der TH wollte die kontoauszüge von den letzten drei monaten haben. also werd ich zähneknirschend die auszüge von meinem konto mitnehmen auf das das gehalt meines mannes gegangen ist. lieb ist mir das nicht um ehrlich zu sein. würde es auch reichen wenn wir die letzten drei gehaltsabrechnungen mitnehmen würden? ich glaub verlangen kann er ja nicht das er einsicht in mein konto nimmt oder?
was wird bei dem termin morgen sonst noch auf uns zukommen? wir haben nur eine versicherung die auf meinen mann läuft (auto) die unterlagen nehmen wir auch mit.
ist es auch richtig das mein mann mir auf jeden fall unterhaltsverpflichtet ist? auch wenn ich verdiene? ich arbeite halbtags, habe aber eine eigene tochter der ich unterhaltsverpflichtet bin. also kann man nicht sagen das ich meine tochter und mich mit 875 euro selber ernähren kann. kann er das verlangen? wenn das gehalt von meinem mann bis auf die pfändunggrenze einbehalten wird haben wir echt ein problem weil wir dann unsere laufenden kosten nicht mehr zahlen können. das kann ja eigentlich auch nicht sinn der sache sein oder  :nono:
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Der_Alte

  • Gast
Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #1 am: 05. Mai 2011, 17:37:07 »

Mit dem Treuhänder (TH) kann man Glück oder Pech haben, wer weiss es schon.

Ich bin auch zum Termin in die Kanzlei gebeten worden.

Der TH hat nach einem sehr netten und verbindlichen Vorgespräch die für ihn erforderlichen Sachen gefragt, es lohnt sich deshalb, alle Unterlagen, die für das Verfahren von Bedeutung sein können, mitzunehmen, d.h. Insolvenzantrag, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Versicherungspolicen und ähnliches mehr. Auch wenn es den TH eigentlich nichts angeht packen Sie auch eine aktuelle Gehaltsbescheinigung von Ihnen ein, warum, erkläre ich später.

Als erstes bat er um meinen Personalausweis, weil er muss sich vergewissern, dass er auch tatsächlich mit dem Schuldner redet.
Wir haben dann ganz offen die Frage erörtert, wie es zu der Überschuldung gekommen ist. Da war nicht einmal ansatzweise ein Vorwurf zu spüren.
Dann ist er mit mir den Insolvenzantrag durchgegangen und hat zu den jeweiligen Punkten für sein Protokoll diktiert.

- unterhaltspflichtige Personen
dazu zählt natürlich die Ehefrau. Mich hat er danach gefragt, ob meine Frau arbeitet und wie hoch ihr Nettoverdienst ist. Solche Auskünfte darf er verlangen und es ist, wenn es ein vernünftiger TH ist, sicher besser, ihn einmal einen Blick auf die Gehaltsabrechnung blicken zu lassen. Ob er dann einen Antrag stellen wird, Sie nicht oder nur teilweise berücksichtigen zu lassen bleibt abzuwarten. Bei 895 € ist die Wahrscheinlichkeit aber groß, dass es so kommen wird. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie selbst eine Unterhaltsverpflichtung für die eigene Tochter haben, dann überlegt er sich das vielleicht.
- Mietvertrag
Bei mir hat er festgestellt, das beide Eheleute den Vertrag unterschrieben haben und somit die Mietkaution, die er für das Insolvenzverfahren sichern muss, nur zur Hälfte anzurechnen ist.
- Kontoauszüge
hatte ich mit, wollte er aber nicht sehen
- Auto
hat er sofort für unpfändbar erklärt, weil ich es für den Weg zur Arbeit brauche.

Die Pfändung eribt sich aus der Pfändungstabelle, die Sie im Menü finden. Je nach dem, wieviel Ihr Mann netto verdient steigert sich der Betrag, der unpfändbar ist.
Es ist aber so gewollt, dass der Schuldner kurz gehalten wird.
 
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Momo72

Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #2 am: 05. Mai 2011, 18:25:01 »

erstmal herzlichen dank für die antwort

jetzt bin ich erstmal unsicher ob wir auch policen die auf meinen namen laufen auch mitnehmen. die sekretärin meinte das wir nur mitbringen sollten was auf meinen mann läuft. und das ist nur die autoversicherung. alles andere, haftpflicht und hausrat läuft über mich. den mietvertrag haben wir auch beide unterschrieben, eine kaution wurde nicht hinterlegt. ist natürlich die frage wie sollen wir das beweisen? im vertrag stehts nicht drin.

klar die pfändungsgrenze ist so gehalten das man nur das nötigste zum leben hat. ist ja auch ok, ich seh ein das ein schulder nicht in saus und braus leben soll und die gläubiger kein geld kriegen. tatsache ist aber auch das wir wirklich alles geld das wir jetzt bekommen brauchen um nur unsere laufenden kosten zu tilgen. zum spare, urlaub etc bleibt da nichts über. das liegt auch nicht an einem verschwenderischen lebensstil. das einzige was er bemängeln könnte wäre das wir mit 3 personen in einer wohnung von 112 qm² wohnen. fakt ist aber auch das wir als wir hier eingezogen sind eigentlich ein 2. kinderzimmer bald gebraucht hätten, was sich dann aber erledigt hat. einen weiteren umzug können wir uns nicht leisten. ob ihn das interessiert bleibt so dahingestellt. kann er verlangen das wir uns eine günstigere wohnung suchen?

letztes jahr im oktober war ja der GV hier. er hat sich ja auch über alle einkommensverhältnisse einen einblick verschafft und meinte bei unserem einkommen gäbe es nichts zu pfänden. der GV nutzt da wohl die gleichen maßstäbe wie ein TH? oder gehen da anders ran?
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paps

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Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #3 am: 05. Mai 2011, 18:37:19 »

Ja, es gilt die gleiche Pfändungstabelle.
Der Th kann auch nicht über die Unterhaltspflicht entscheiden. Dies kann ganz allein das Insolvenzgericht.

Die Wohnungsgröße interessiert den Th nicht, da sie die Miete aus dem Unpfändbaren zu zahlen haben.
Insofern kann und darf er auch keinen Umzug verlangen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Der_Alte

  • Gast
Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #4 am: 05. Mai 2011, 18:45:53 »

Wenn im Mietvertrag keine Kaution vereinbart ist hat sich der Punkt damit auch erledigt.

Die Frage, ob eine Person nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, entscheidet das Gericht im Einzelfall, in der Regel wird bei im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ein um 30 bis 50 Prozent erhöhter Hartz IV Regelsatz zugrundegelegt.
Bei Ihnen müsste m.E. noch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Tochter berücksichtigt werden.

Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, ob eine Person nicht mehr zu berücksichtigen ist, er nimmt die angegebenen Unterhaltsberechtigten so hin und prüft dann die Pfändungstabelle. Das Gericht kann auf Antrag eine andere Regelung treffen und damit ist die Pfändungstabelle zwar die selbe, aber anders auszuwerten.

Unterlagen mitnehmen kann nicht schaden, weil man in Zweifelsfällen sofort belegen kann, wenn etwas unklar ist. Ist nur für einen selbst zum Nachschlagen.

Wer ist Eigentümer des Autos? Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben. Das kann wichtig sein wenn es um die Frage der Pfändung des Fahrzeugs geht. Wichtig ist der Kaufvertrag, wer darin steht ist Eigentümer. Wenn es keinen Kaufvertrag gibt kann man anhand des Fahrzeugbriefs annehmen, dass der eingetragene Halter auch der Eigentümer ist.
Wenn das Kfz Ihrem Mann gehört und er es nicht unbedingt für die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle benötigt wird der TH es pfänden (müssen).
« Letzte Änderung: 05. Mai 2011, 18:48:48 von Der_Alte »
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Momo72

Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #5 am: 05. Mai 2011, 22:04:16 »

den kaufvertrag für das auto habe ich unterschrieben. aber selbst wenn es das auto meines mannes wäre, bräuchte er es ja um zur arbeit zu kommen, er fährt pro strecke 50 km. da wäre mit öffentlichen verkehrsmitteln nichts zu machen. auch haben wir keinen "luxusschlitten" sondern einen einfachen ford c-max BJ 2004.

also wir haben jetzt soweit alles bereitgelegt, auch meine kontoauszüge der letzten drei monate. soll er gucken, zu verbergen haben wir nichts. das einzige was er sehen wird ist, das wir jeden monat mit dem geld das wir haben so grad eben über die runden kommen und auch keine größeren sachen kaufen.
drückt uns die daumen das morgen alles gut geht
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Momo72

Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #6 am: 07. Mai 2011, 17:48:39 »

so der termin lief ja soweit ganz gut.
das einzige was mir noch wirklich im magen liegt ist die unterhaltspflicht die da zur debatte steht. als ich dem TH gesagt habe das ich 875 euro netto verdiene meinte er das ihm nichts anderes übrig bleiben würd, als bei gericht einen antrag zu stellen das die unterhaltspflicht mir gegenüber rausfällt. daraufhin hab ich ihn darauf hingewiesen das ich selber noch eine unterhaltspflicht habe (meine tochter). darauf meinte er dann "das müsse man dann prüfen"
hm...sehr komische aussage.
kann ich davon ausgehen das bis er einen antrag bei gericht gestellt hat und dieser auch bearbeitet ist, für mich eine unterhaltspflicht besteht? wie lange dauert es in der regel bis der antrag bearbeitet wird und wie läuft das ab. wird es da einen termin geben bei dem wir auch anwesend sind oder entscheidet der richter das einfach ohne die beteidigten zu kennen?
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paps

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Re: erstes treffen mit dem TH - müssen wir etwas beachten?
« Antwort #7 am: 08. Mai 2011, 12:01:37 »

Der Antrag wird sehr schnell gestellt werden.
Es sollte eine schriftliche Stellungnahme des Ehemannes angefordert werden.
Danach entscheidet das Gericht.

Zeitumfang etwa 1,5 - 3 Monate
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