"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Erwerbsminderungsrente  (Gelesen 1630 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Erwerbsminderungsrente
« am: 05. März 2014, 18:57:16 »

Hallo,
ich muss meine Frage nochmal loswerden:

Aufgrund der vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung und der durch meine Krankengeschichte geringen Aussicht
auf einen neuen Arbeitsplatz werde ich EM-Rente beantragen.
Muss ich den Rentenantrag schon jetzt TH und AG mitteilen? Über die Kündigung sind beide informiert.

Danke schon mal für Eure Antworten
cat

Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Erwerbsminderungsrente
« Antwort #1 am: 05. März 2014, 21:33:31 »

Ich würde es nicht tun, bevor der Rentenantrag auch genehmigt ist. Vorher kann noch viel passieren.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: Erwerbsminderungsrente
« Antwort #2 am: 14. März 2014, 08:46:58 »

Wenn Du länger als 6 Wochen am Stück krank geschrieben bist, musst Du das dem TH melden und natürlich, wenn Dir EM-Rente bewilligt wurde. Beides ändert ja Dein Einkommen, ersteres weil die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und der Krankengeldbezug beginnt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du auf eine EM-Rente nur dann eine Chance hast, wenn dem Antrag eine längere Arbeitsunfähigkeit vorausgeht.

Bist Du voll em-berentet, läßt Dich der TH bzgl. Erwerbsobliegenheit in Ruhe.

LG.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz