Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 05. März 2014, 18:57:16

Titel: Erwerbsminderungsrente
Beitrag von: katzenfrau2 am 05. März 2014, 18:57:16
Hallo,
ich muss meine Frage nochmal loswerden:

Aufgrund der vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung und der durch meine Krankengeschichte geringen Aussicht
auf einen neuen Arbeitsplatz werde ich EM-Rente beantragen.
Muss ich den Rentenantrag schon jetzt TH und AG mitteilen? Über die Kündigung sind beide informiert.

Danke schon mal für Eure Antworten
cat

Titel: Re: Erwerbsminderungsrente
Beitrag von: Der_Alte am 05. März 2014, 21:33:31
Ich würde es nicht tun, bevor der Rentenantrag auch genehmigt ist. Vorher kann noch viel passieren.
Titel: Re: Erwerbsminderungsrente
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 14. März 2014, 08:46:58
Wenn Du länger als 6 Wochen am Stück krank geschrieben bist, musst Du das dem TH melden und natürlich, wenn Dir EM-Rente bewilligt wurde. Beides ändert ja Dein Einkommen, ersteres weil die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und der Krankengeldbezug beginnt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du auf eine EM-Rente nur dann eine Chance hast, wenn dem Antrag eine längere Arbeitsunfähigkeit vorausgeht.

Bist Du voll em-berentet, läßt Dich der TH bzgl. Erwerbsobliegenheit in Ruhe.

LG.