Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Honigzitrone am 17. April 2010, 22:14:57

Titel: Erwerbsobliegenheit und Kinderbetreuung
Beitrag von: Honigzitrone am 17. April 2010, 22:14:57
Hallo!
Mein Arbeitgeber bietet mir nun vorzeitg an wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, ich bin noch in Elternzeit. Zur Zeit arbeite ich 6 Stunden und habe auch pfändbares Einkommen. Wenn ich wieder Vollzeit arbeiten gehe, würde sich natürlich auch das pfänbare Einkommen erhöhen. Wegen meinem Kind möchte ich aber nicht Voll arbeiten gehen. Da mein Kind 1,5 Jahre dann fast 10 Stunden im Kindergarten wäre, somit würde ich mein Kind in der Woche so gut wie gar nicht sehen und es nicht mehr selbst erziehen. Ist es ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit, wenn ich weiterhin nur 6 Stunden arbeiten gehe? Gibt das Gericht darüber verbindliche Auskunft?
Titel: Re: Erwerbsobliegenheit und Kinderbetreuung
Beitrag von: Feuerwald am 17. April 2010, 23:31:31
Ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss, ist an Hand der zu § 1570 BGB entwickelten Maßstäbe zu bestimmen.

http://lexetius.com/2009,3759