Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: daniel am 05. März 2007, 23:29:34

Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: daniel am 05. März 2007, 23:29:34
Hallo zusammen,

eine kleine Frage, Inso wurde bereits eröffnet.
Finanzamt bekommt seit Antrag auf Inso EST f. 2004, Gewerbesteuer und UST, wurde wegen INSO nicht bezahlt , dann wurde direkt für die Jahre 05 und 06 eine Vorauszahlung (geschätzt) verlangt, konnte auch nicht bezahlt werden, jetzt will das FA die Abgabe der EST 2005 incl. Gewerbesteueranmeldg. und Umsatzst., Die werden auch noch angefertigt und abgegeben, aber bezahlen können wir die Steuern für beide Wirtschaftsjahre sowieso nie, wie geht das dann?, Firma wurde im Dez. 06 abgemeldet und im Jan. darauf die Inso eröffnet. Zählt das dann mit zu den alten Schulden?,
sonst müßte man ja dafür wieder Insolvenz anmelden und das geht ja irgendwie nicht, oder? Das Finanzamt wurde ja auch wie alle anderen Gläubiger angeschrieben, um alle Forderungen anzumelden.
Weiß jemand wie das weiter geht???
[addsig]
Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: paps am 06. März 2007, 00:01:42
Grundsätzlich sind es Insolvenzforderungen.

Teilen Sie dem FA mit, dass die Firma ordnungsgemäß abgemeldet wurde und über ihre Vermögen als Verantwortlichr (GF) das  Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ihrem IV sollten Sie die Schreiben des FA zur Kenntnis weiterleiten.[addsig]
Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: daniel am 06. März 2007, 22:46:40
Das weiß das FA, daß die Firma abgemeldet wurde und auch, daß die Forderungen beim IV angemeldet werden müssen.Die sind ja vom IV angeschrieben wurden.
Es betrifft ja auch die Wirtschaftsjahre 05 und 06, da gab es die Firma noch, also ist wahrscheinlich auch die Steuer gerechtfertigt.
Also wie soll man sich verhalten, wenn die Bescheide kommen und die Steuer festgesetzt wird?
Es ist nur so paradox, dann einfach wieder den Beschluß über die Eröffnung mit einem kleinen Anschreiben dran an das FA zu schicken und damit seine Zahlungsunfähigkeit zu bekunden. [addsig]
Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: paps am 07. März 2007, 18:02:01
es bleiben trotzdem Forderungen die für Sie unter die RSB fallen.

Das Finanzamt könnte an weitere GF herantreten und die Forderung dort eintreiben.

Sie sollten entweder den Sachstand telef. klären oder geben Sie die Forderungen an ihren IV, dass er sich kümmern kann.

Ist die Forderung nur gegen die Firma gerichtet?[addsig]
Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: daniel am 07. März 2007, 22:59:00
Nein, die Forderung, wenn Sie dann fällig ist betrifft beide Ehepartner, zumindest bei der EST, die anderen Steuern betreffen die Firma,also nur mich.
Ehepartner hat auch bereits Insolvenz beantragt.[addsig]
Titel: EST nach Eröffnung
Beitrag von: paps am 08. März 2007, 09:32:08
Dann wird wohl nichts anderes übrig bleiben als nochmal dem FA die Situation mitzuteilen.
Oder?[addsig]