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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände  (Gelesen 3259 mal)

Selene-Luna

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ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände
« am: 31. Juli 2008, 20:40:45 »

Hallo an alle,

meine Privatinsolvenz ist das reinste Chaos! Ich bitte nochmals um Hilfe!
Eröffnung der Privatinsolvenz war am 05.04.2007. Am 10.12.2007 wurde die Prüfung
der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Ich besitze zwei Eigentumswohnung, die aus der Masse freigegeben wurden. Sämtliche
mit den Eigentumswohnungen verbunden Kosten Grundsteuer, Hausgelder laufen auf, da
ich als Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern nicht in der Lage bin diese zu bedienen.
Ich arbeite Teilzeit und beziehe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hartz IV.

Meine Hausgeldkosten beliefen sich bereits nach Eröffnung der Inso auf € 2.100,-- nur für das
restliche Jahr 2007. Der erste Termin zur Zwangsversteigerung wurde durch die Bank versagt, weil
die Grenze nicht erreicht wurde.

Nachdem ich mir weitere Informationen einholte, habe ich die Hausverwaltung angeschrieben
und diese gebeten, beim Grundbuchamt und bei der Vollstreckungsstelle eine Eintragung der
Rangordnung Null zu machen. Leider ging dies ins Leere und die RA`e der Hausverwaltung teilten
mir mit, dass eine Anmeldung zur Rangordnung Null nicht möglich sei, da in dieser "inofiziellen
Rangordnung" nur Verfahrenskosten erfasst werden.

So, nun steh ich wieder an und bin total verzweifelt :sad:  und weiß nicht weiter. Gibt es nicht
eine Möglichkeit, wie ich von den Hausgeldkosten weg komme? Ich habe Angst, dass deshalb
meine Inso platzen könnte?

Bitte um Hilfe!!!

Vielen Dank im Voraus
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paps

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Re: ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände
« Antwort #1 am: 31. Juli 2008, 22:09:52 »

Da fällt einem nicht allzuviel ein.

Wie konnte man auch, ohne das Problem der ETW vorab zu klären in die Inso gehen?

Rechtlich gesehen, sind es nun neue Verbindlichkeiten, die nicht der RSB unterliegen.

Los werden können Sie diese nur, wenn die Wohnungen unter Zwangsverwaltung gestellt sind.
Für den zeitraum von Eröffnung bis zur Freigabe sind es Kosten, die durch den IV (Masse)zu tragen sind, sofern diese vorhanden ist.
Bleibt Ihnen nur der versuch, mit Einverständnis der Bank einen Käufer zu finden, der 50% des Verkehrswertes bietet.
Bis zum 2. Versteigerungstermin, bei dem die Untergrenze offen ist, kann es noch gut 1 jahr dauern.

Bewohnen Sie derzeit eine der Wohnungen, könnte ev. die ARGE die Kosten mitübernehmen.
Möglich wäre auch, bei der Eigentümerversammlung eine Freistellung zu beantragen(entgegen der Satzung) und die Wohnungen intern zum Verkauf anzubieten.

Die Inso wird deswegen nicht platzen, Sie haben nur das Problem, dass sie neue Schulden aufbauen, die nicht der RSB unterliegen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Selene-Luna

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Re: ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände
« Antwort #2 am: 31. Juli 2008, 22:46:57 »

Tja, meine Schuldenaufbereitung erledigte für mich ein Rechtsanwalt, der mich in keinster Weise darauf hingewiesen hat,
daß die ETW vorher verkauft werden sollen oder müssen. Mit heutigem Wissensstand ist es mir klar. Außerdem handelt es sich um Schulden, die alle mein Ex-Mann verursacht hat, wovon ich teilweise keine Ahnung hatte. Nachdem ich dem RA 1000,-- € (zog sich auf ca. 1 Jahr, da Ratenzahlung) fing er erst mal an mit der Aufbereitung und danach wurde der Antrag gestellt.

Erst nach der Eröffnung fiel mir auf, dass einige Verbindlichkeiten nicht aufgeführt waren. Ich teilte dies meiner TH/IV mit und deshalb wurde die die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Wie kann man die Wohnungen unter Zwangsverwaltung stellen?

Die Bank wäre mit einem Verkauf  einverstanden mit 60 % des Verkehrswertes, allerdings sind die Wohnungen 450 km von mir entfernt, (d.h. ich wohne nicht in einer der ETW) die wurden damals aufgrund eines Steuersparkonzeptes (Firmenbedingt) gekauft. Soll ich die Hausgeldkosten mit zu den 60 % dazu rechnen um den VK-Preis zu ermitteln? Käufer innerhalb dieser kurzen Frist zu finden scheint mir eher unrealistisch. Der 2. ZV-Termin ist nämlich schon im Oktober.

Wenn ich eine Freistellung beantrage (was heißt entgegen der Satzung?) was ist dann mit dem rückständigen Hausgeld?

Bitte nochmals um Ihren Rat.

Danke im Voraus

LG
Selene-Luna

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paps

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Re: ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände
« Antwort #3 am: 31. Juli 2008, 23:12:37 »

Leider bin ich nicht der Immo-Spezialist.
Vielleicht versuchen Sie hanshabenix eine Mail oder PN zu schicken.
Der beschäftigt sich hauptsächlich zwar mit Immo-Betrug, aber sicherlich kann er einiges dazu sagen.

Außerhalb der Satzung/Vereinbarung  heißt, dass in aller Regel gerade diese Lösungsmöglichkeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft  ausgeschlossen wurde, um durch zahlungsschwache Eigentümer die anderen nicht zusätzlich zu belasten.
« Letzte Änderung: 31. Juli 2008, 23:14:31 von paps »
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hanshabenix

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Re: ETW von Masse frei / ZV / Hausgeldrückstände
« Antwort #4 am: 01. August 2008, 00:37:46 »

Tja, meine Schuldenaufbereitung erledigte für mich ein Rechtsanwalt, der mich in keinster Weise darauf hingewiesen hat,
daß die ETW vorher verkauft werden sollen oder müssen. Mit heutigem Wissensstand ist es mir klar. Außerdem handelt es sich um Schulden, die alle mein Ex-Mann verursacht hat, wovon ich teilweise keine Ahnung hatte. Nachdem ich dem RA 1000,-- € (zog sich auf ca. 1 Jahr, da Ratenzahlung) fing er erst mal an mit der Aufbereitung und danach wurde der Antrag gestellt.

So  sind  sie   unsere   Anwälte  erst  Kohle  dann   Leistung  wenn  überhaupt

Erst nach der Eröffnung fiel mir auf, dass einige Verbindlichkeiten nicht aufgeführt waren. Ich teilte dies meiner TH/IV mit und deshalb wurde die die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Das  ist  ein  normales   Verfahren

Wie kann man die Wohnungen unter Zwangsverwaltung stellen?

Warum  sollte  man?   Meistens  geben    die  TH  oder IV  die  Immos    frei,  weil   keine  verwertbare  Substanz  vorhanden  ist,dann      gibt  es  keine  ZV  und  du   bist    wieder   "Eigentümer"

Die Bank wäre mit einem Verkauf  einverstanden mit 60 % des Verkehrswertes, allerdings sind die Wohnungen 450 km von mir entfernt, (d.h. ich wohne nicht in einer der ETW) die wurden damals aufgrund eines Steuersparkonzeptes (Firmenbedingt) gekauft. Soll ich die Hausgeldkosten mit zu den 60 % dazu rechnen um den VK-Preis zu ermitteln? Käufer innerhalb dieser kurzen Frist zu finden scheint mir eher unrealistisch. Der 2. ZV-Termin ist nämlich schon im Oktober.

Na   prima,  wenn  die  ZV   erfolgt  ist, dann  steht  auch  erst   die  Summe  fest und   du  hast  eine   feste  Größe =  Summe
Dabei   ist  völlig   egal    ob  die  Hütten      für  10    mille  oder   1   euro    weggehen das   soll  dich  nicht  mehr   stören.Sei  froh  wenn  die   weg  gegen    egal zu  welchem    preis denn  weinn    nicht,  dann hast    du  sofort   wieder   die   Nebenkosten  an  der  backe   und   baust  neue  Schulden  auf Hausgeld Grundschuld Verwaltung


Wenn ich eine Freistellung beantrage (was heißt entgegen der Satzung?) was ist dann mit dem rückständigen Hausgeld?

Das   rückständige  Hausgeld   ist  selbstverständlich  Insolvenzmasse und   muss  auch  angegeben  werden.
Das   problem   ist, dass  die  anderen  Eigentümer   die  Kosten  übernehmen  müssen  und   die  weerden  sich    natürlich an  dich  wenden.Es   kann  also  sein, dass   andere  Eigentümer  dadurch auch   in  die  Schuldenfalle  getrieben  werden.
Darum  ist  es   wichtig,  dass    die  Hausgelder    bezahlt  werden also  nicht  auf  dem  eigenem  Konto verballert  werden.
Ich empfehle   die  Mieten  an  die Eigentümergemeinschaft   abzutreten  für  die     ausstehenden  Hausgelder ist  das   zu   spät  das  ist insolvenzmasse   aber     für  die   danach.Von  dem Gedanken  da    noch  einen   euro   für   dein  Konto  rauszuholen  kannst  du  dich   voll  verabschieden.dazu  ist  es  bereits  zu  spät.



Bitte nochmals um Ihren Rat.

Danke im Voraus

LG
Selene-Luna


« Letzte Änderung: 01. August 2008, 00:42:04 von hanshabenix »
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