Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selene-Luna am 31. Juli 2008, 20:40:45
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Hallo an alle,
meine Privatinsolvenz ist das reinste Chaos! Ich bitte nochmals um Hilfe!
Eröffnung der Privatinsolvenz war am 05.04.2007. Am 10.12.2007 wurde die Prüfung
der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Ich besitze zwei Eigentumswohnung, die aus der Masse freigegeben wurden. Sämtliche
mit den Eigentumswohnungen verbunden Kosten Grundsteuer, Hausgelder laufen auf, da
ich als Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern nicht in der Lage bin diese zu bedienen.
Ich arbeite Teilzeit und beziehe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hartz IV.
Meine Hausgeldkosten beliefen sich bereits nach Eröffnung der Inso auf € 2.100,-- nur für das
restliche Jahr 2007. Der erste Termin zur Zwangsversteigerung wurde durch die Bank versagt, weil
die Grenze nicht erreicht wurde.
Nachdem ich mir weitere Informationen einholte, habe ich die Hausverwaltung angeschrieben
und diese gebeten, beim Grundbuchamt und bei der Vollstreckungsstelle eine Eintragung der
Rangordnung Null zu machen. Leider ging dies ins Leere und die RA`e der Hausverwaltung teilten
mir mit, dass eine Anmeldung zur Rangordnung Null nicht möglich sei, da in dieser "inofiziellen
Rangordnung" nur Verfahrenskosten erfasst werden.
So, nun steh ich wieder an und bin total verzweifelt :sad: und weiß nicht weiter. Gibt es nicht
eine Möglichkeit, wie ich von den Hausgeldkosten weg komme? Ich habe Angst, dass deshalb
meine Inso platzen könnte?
Bitte um Hilfe!!!
Vielen Dank im Voraus
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Da fällt einem nicht allzuviel ein.
Wie konnte man auch, ohne das Problem der ETW vorab zu klären in die Inso gehen?
Rechtlich gesehen, sind es nun neue Verbindlichkeiten, die nicht der RSB unterliegen.
Los werden können Sie diese nur, wenn die Wohnungen unter Zwangsverwaltung gestellt sind.
Für den zeitraum von Eröffnung bis zur Freigabe sind es Kosten, die durch den IV (Masse)zu tragen sind, sofern diese vorhanden ist.
Bleibt Ihnen nur der versuch, mit Einverständnis der Bank einen Käufer zu finden, der 50% des Verkehrswertes bietet.
Bis zum 2. Versteigerungstermin, bei dem die Untergrenze offen ist, kann es noch gut 1 jahr dauern.
Bewohnen Sie derzeit eine der Wohnungen, könnte ev. die ARGE die Kosten mitübernehmen.
Möglich wäre auch, bei der Eigentümerversammlung eine Freistellung zu beantragen(entgegen der Satzung) und die Wohnungen intern zum Verkauf anzubieten.
Die Inso wird deswegen nicht platzen, Sie haben nur das Problem, dass sie neue Schulden aufbauen, die nicht der RSB unterliegen.
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Tja, meine Schuldenaufbereitung erledigte für mich ein Rechtsanwalt, der mich in keinster Weise darauf hingewiesen hat,
daß die ETW vorher verkauft werden sollen oder müssen. Mit heutigem Wissensstand ist es mir klar. Außerdem handelt es sich um Schulden, die alle mein Ex-Mann verursacht hat, wovon ich teilweise keine Ahnung hatte. Nachdem ich dem RA 1000,-- € (zog sich auf ca. 1 Jahr, da Ratenzahlung) fing er erst mal an mit der Aufbereitung und danach wurde der Antrag gestellt.
Erst nach der Eröffnung fiel mir auf, dass einige Verbindlichkeiten nicht aufgeführt waren. Ich teilte dies meiner TH/IV mit und deshalb wurde die die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Wie kann man die Wohnungen unter Zwangsverwaltung stellen?
Die Bank wäre mit einem Verkauf einverstanden mit 60 % des Verkehrswertes, allerdings sind die Wohnungen 450 km von mir entfernt, (d.h. ich wohne nicht in einer der ETW) die wurden damals aufgrund eines Steuersparkonzeptes (Firmenbedingt) gekauft. Soll ich die Hausgeldkosten mit zu den 60 % dazu rechnen um den VK-Preis zu ermitteln? Käufer innerhalb dieser kurzen Frist zu finden scheint mir eher unrealistisch. Der 2. ZV-Termin ist nämlich schon im Oktober.
Wenn ich eine Freistellung beantrage (was heißt entgegen der Satzung?) was ist dann mit dem rückständigen Hausgeld?
Bitte nochmals um Ihren Rat.
Danke im Voraus
LG
Selene-Luna
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Leider bin ich nicht der Immo-Spezialist.
Vielleicht versuchen Sie hanshabenix (http://www.pleite-was-nun.info/Userinfo-uname-hanshabenix.html) eine Mail oder PN zu schicken.
Der beschäftigt sich hauptsächlich zwar mit Immo-Betrug, aber sicherlich kann er einiges dazu sagen.
Außerhalb der Satzung/Vereinbarung heißt, dass in aller Regel gerade diese Lösungsmöglichkeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen wurde, um durch zahlungsschwache Eigentümer die anderen nicht zusätzlich zu belasten.
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Tja, meine Schuldenaufbereitung erledigte für mich ein Rechtsanwalt, der mich in keinster Weise darauf hingewiesen hat,
daß die ETW vorher verkauft werden sollen oder müssen. Mit heutigem Wissensstand ist es mir klar. Außerdem handelt es sich um Schulden, die alle mein Ex-Mann verursacht hat, wovon ich teilweise keine Ahnung hatte. Nachdem ich dem RA 1000,-- € (zog sich auf ca. 1 Jahr, da Ratenzahlung) fing er erst mal an mit der Aufbereitung und danach wurde der Antrag gestellt.
So sind sie unsere Anwälte erst Kohle dann Leistung wenn überhaupt
Erst nach der Eröffnung fiel mir auf, dass einige Verbindlichkeiten nicht aufgeführt waren. Ich teilte dies meiner TH/IV mit und deshalb wurde die die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Das ist ein normales Verfahren
Wie kann man die Wohnungen unter Zwangsverwaltung stellen?
Warum sollte man? Meistens geben die TH oder IV die Immos frei, weil keine verwertbare Substanz vorhanden ist,dann gibt es keine ZV und du bist wieder "Eigentümer"
Die Bank wäre mit einem Verkauf einverstanden mit 60 % des Verkehrswertes, allerdings sind die Wohnungen 450 km von mir entfernt, (d.h. ich wohne nicht in einer der ETW) die wurden damals aufgrund eines Steuersparkonzeptes (Firmenbedingt) gekauft. Soll ich die Hausgeldkosten mit zu den 60 % dazu rechnen um den VK-Preis zu ermitteln? Käufer innerhalb dieser kurzen Frist zu finden scheint mir eher unrealistisch. Der 2. ZV-Termin ist nämlich schon im Oktober.
Na prima, wenn die ZV erfolgt ist, dann steht auch erst die Summe fest und du hast eine feste Größe = Summe
Dabei ist völlig egal ob die Hütten für 10 mille oder 1 euro weggehen das soll dich nicht mehr stören.Sei froh wenn die weg gegen egal zu welchem preis denn weinn nicht, dann hast du sofort wieder die Nebenkosten an der backe und baust neue Schulden auf Hausgeld Grundschuld Verwaltung
Wenn ich eine Freistellung beantrage (was heißt entgegen der Satzung?) was ist dann mit dem rückständigen Hausgeld?
Das rückständige Hausgeld ist selbstverständlich Insolvenzmasse und muss auch angegeben werden.
Das problem ist, dass die anderen Eigentümer die Kosten übernehmen müssen und die weerden sich natürlich an dich wenden.Es kann also sein, dass andere Eigentümer dadurch auch in die Schuldenfalle getrieben werden.
Darum ist es wichtig, dass die Hausgelder bezahlt werden also nicht auf dem eigenem Konto verballert werden.
Ich empfehle die Mieten an die Eigentümergemeinschaft abzutreten für die ausstehenden Hausgelder ist das zu spät das ist insolvenzmasse aber für die danach.Von dem Gedanken da noch einen euro für dein Konto rauszuholen kannst du dich voll verabschieden.dazu ist es bereits zu spät.
Bitte nochmals um Ihren Rat.
Danke im Voraus
LG
Selene-Luna