Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: joedicom am 23. Mai 2011, 10:14:43

Titel: ETW vor der Insolvenz verkauft
Beitrag von: joedicom am 23. Mai 2011, 10:14:43
Hallo,
was haltet ihr davon?..folgender Sachverhalt.
Im März 2009 wurden unsere Gläubiger von unserem Anwalt angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen mitzuteilen. Im Mai erkrankte ich und war mehrere Wochen im Krankenhaus und bin auch heute noch nicht arbeitsfähig.
Wir hatten eine Eigentumswohnung, welche auch der Auslöser des Insolvenzgedanken war. wir konnten das Hausgeld nicht mehr bezahlen.
Da wir auf Grund meiner Erkrankung die 6-Monatsfrist nicht einhalten konnten, wurde das ganze Verfahren erst dieses Jahr im März von neuem begonnen.

Zum 31.12.2010 haben wir einen Käufer für die Wohnung gefunden. Unser Anwalt und Makler haben zuvor mit der Bank verhandelt, da der Erlös der Wohnung die Finanzierung nicht ausgleicht. Die Bank stimmte einem Verkauf zu unter der Voraussetztung, dass alle Zahlungen direkt an die Bank fließen und komplett zur Tilgung verwendet werden. so ist es auch geschehen. Wir haben keinen Cent erhalten und die Restfinanzierung geht in die Insolvenzmasse. Die Bank hat die Löschungen im Grundbuch vorgenommen.

Jetzt droht uns die Hausverwaltung mit Klage, weil wir unser einziges Vermögen verkauft haben und wir der Hausverwaltung nicht das offen stehende Hausgeld gezahlt haben. des Weiteren behauptet die Hausverwaltung, wir wären schon letztes Jahr zahlungsunfähig gewesen und hätten das Verfahren damals schon durchziehen müssen....wir waren nicht zahlungsunfähig, haben halt nur das bezahlt was uns wichtig erschien...und diese sch...ß hausverwaltung war und ist uns unwichtig.

Wir konnten ja weder der Hausverwaltung noch anderen etwas zahlen, da wir kein geld erhalten haben. Selbst bei der Steuererklärung wurde kein Betrag aus dem Verkauf der Berechnung zu Grunde gelegt!!
Es wäre noch zu erwähnen, dass die HV im Oktober 2010 einen Anwalt damit beauftragt hat, uns die Forderung zukommen zu lassen und mit Mahn und Vollstreckungsbescheid zu drohen...es blieb dann auch bei dieser Drohung und wir haben bis heute nichts mehr von den gehört. 1A kann ich da nur sagen.
Titel: Re: ETW vor der Insolvenz verkauft
Beitrag von: Angestellte80 am 23. Mai 2011, 15:09:45
ist es nicht völlig normal, dass die Bank den Erlös des Wohnungsverkaufes einzieht? Ich nehme an, dass die Wohnung als Sicherheit gedient hat. Wäre die Wohnung in die Zwangsversteigerung gegangen, hätte die Bank soch sicher auch den Erlös aufgerechnet, oder nicht?? Vielleicht täusche ich mich..

Ich denke das die Hausverwaltung einfach nur sauer und frustriert ist, weil die dagegen wahrscheinlich nicht abgesichert sind und den Verlust aus "eigener Tasche" zahlen müssen.
Titel: Re: ETW vor der Insolvenz verkauft
Beitrag von: joedicom am 23. Mai 2011, 15:32:56
ja, wir gehen auch davon aus, dass die sauer sind....zumal sie uns ja insolvenzbetrug vorwerfen obwohl wir zu dem Zeitpunkt noch nichteinmal den aussergerichtlichen einigungsversuch gestartet haben!!!! ein weiterer Vorwurf von denen: gläubigerbevorzugung...welche gläubiger denn?
Na ja, diese Hausverwaltung sowie die unter gleicher Postanschrift ansässigen bauträger etc. sind mitlerweile in köln bei mieterbund, anwälten und gerichten für ihre fragwürdigen geschäftspraktiken bekannt und verlieren momentan einen prozess nach dem anderen...ach ne, neulich haben die einen gewonnen, ok, der mieter war selber schuld...er hat 6 monate keine miete bezahlt :nono:

zumahl die hausverwaltung es versäumt hat einen titel gegen uns zu erwirken, müssen sie jetzt den anderen eigentümern gegenüber erklären, warum die kosten jetzt von allen eigentümern getragen werden müssen...und das ist ein problem, da 80% der wohnungen über einen strukturvertieb verscherbelt wurden und die finanzierungen sehr wackelig sind.

 :lollol:
Titel: Re: ETW vor der Insolvenz verkauft
Beitrag von: joedicom am 23. Mai 2011, 15:36:24
Wir befürchten nur, dass die im Rahmen der Insolvenzeröffnung einen Antrag stellen und uns dadurch wieder auf die Nerven gehen. Aber manchmal kann ein abendlicher Besuch mit schlagkräftigen Argumenten Wunder bewirken. :smoke:
Titel: Re: ETW vor der Insolvenz verkauft
Beitrag von: Der_Alte am 23. Mai 2011, 16:43:41
Machen Sie sich nicht so viele Gedanken um diese Hausverwaltung. Ob Sie nun jetzt oder früher das Insolvenzverfahren beantragt haben spielt bei Privatinsolvenzen keine Rolle. Nur bei Geschäftsleuten ist Insolvenzverschleppung ein Straftatbestand.
Was, außer das sie verärgert sind, können sie schon machen. Wenn Sie die Hausverwaltung als Gläubiger ordnungsgemäß angegeben haben sind Sie raus, weil es keine Handhabe gegen Sie gibt.
Gläubigerbevorzugung gibt es hier deswegen nicht, weil die Wohnung durch Grundpfandrecht gesichert war und daher der Erlös aus dem Verkauf nur dann zur Insolvenzmasse gehört hätte, wenn ein Überschuss nach Deckung der Hypothekenforderung und eventuellen Gebühren übrig geblieben wäre.