Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: engelchen000 am 06. September 2011, 11:01:56
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hallo,
da ich nun die volle erwerbsminderung - eu-rente - bekomme, zahlt die drv mir 2 monate rückwirkend. im monat august hatte ich weder krankengeld noch rente bekommen. null, nichts, nada, nothing. die drv hat mittlerweile mit der krankenkasse abgerechnet und wird mir den übrigen betrag überweisen. als krankengeld bekam ich 800 pro monat, meine rente ist nun mehr. inwieweit wird der th mir das geld lassen oder abziehen. ich hab keine ahnung. vllt weiss jemand von euch diesbzgl. etwas.
vielen dank - engelchen -
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Meiner Ansicht nach ist die Nachzahlung auf die Monate aufzuteilen in der er hätte gezahlt werden müssen und daraus dann der entsprechende pfändbare Anteil zu errechnen.