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Autor Thema: ev  (Gelesen 1389 mal)

ballycoola

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ev
« am: 10. Oktober 2010, 17:16:59 »

wenn ich eine ev abgelegt habe und dann in eine inso gehe, wird dann die ev nach der inso auch gelöscht?
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Feuerwald

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Re: ev
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2010, 18:19:33 »

- die EV wird nach 3 Jahren gelöscht

(Löschungsfiktion)Sind seit dem Tage der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der Anordnung der Haft oder der Beendigung der sechsmonatigen Haftvollstreckung drei Jahre verstrichen, so gilt die entsprechende Eintragung als gelöscht

SCHUFA-technsich bleibt jedoch die Erteilung der Restschuldbefreiung noch 3 Jahre lang nach Ende des Verfahren gespeichert.
 
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