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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig  (Gelesen 4714 mal)

Just

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Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« am: 24. August 2008, 10:02:58 »

Hallo,

nach langer Überlegung und Rücksprache mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich zu der
Erkenntnis gelangt, dass es besser ist, in die Insolvenz, Regelinsolvenz zu gehen.
Jetzt kommen jeden Tag neue Fragen auf ....
Ich werde meine Selbständigkeit weiter führen - bin als Handelsvertreter tätig.
Wie kann ich es verhindern, dass mir meine ganze Provision gepfändet wird?
Kann ich Zahlungen aus der Selbständigkeit auf das Konto meiner Frau überweisen lassen oder gibt das Probleme?
Wir sind verheiratet, haben ein Kind.
Laut Pfändungstabelle stehen mir ja mind. 1350 Euro zu ...

Hoffe, ich bin hier richtig - sehe zZ den Wald vor lauter Bäumen nicht ...

LG

Just

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Amrod

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #1 am: 24. August 2008, 10:37:21 »

Hallo...

Nun ja, zumindest könnte man sagen, dass dies die beste Möglichkeit sein wird um Deine Insolvenzbemühungen vor den Baum zu fahren. Du glaubst doch nicht wirklich, dass es damit getan ist, einen Teil Deiner Provision auf das Konto Deiner Frau zu verfrachten. Nicht der Geldeingang ist entscheidend, sondern die Abrechnung in Deiner Buchführung. Und die wird der IV bei Gewerbetreibenden sicher noch eingehender prüfen als bei anderen.

Ich kenne einen Versicherungsvertreter in gleicher Situation. Der hat dann einfach seine Frau nebenerwerblich angemeldet und einen Teil der neuen Versicherungsanträge über deren Vertreternummer abgewickelt. Andere Möglichkeit wäre die Vermittlungskosten hochzuschrauben, also der Frau einen gewissen Teil als Vermittlungsprovision zuzuschreiben. Ob dies allerdings in anderen Vertreterbranchen auch funktioniert kann ich so pauschal nicht sagen.

Doch wie gesagt, in dem Fall dürfte es wohl an der für die RSB notwendigen Redlichkeit des Schuldners mangeln. Also bleib lieber ehrlich, nutze die legalen Möglichkeiten der kreativen Buchführung und führe den übersteigenden Teil ordnungsgemäß ab. Ansonsten schwebst Du immer in der Gefahr, dass die Insolvenz vor den Baum geht oder Dir eine RSB letztlich doch noch verweigert wird.
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Just

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #2 am: 24. August 2008, 10:49:35 »

Hallo...

Nun ja, zumindest könnte man sagen, dass dies die beste Möglichkeit sein wird um Deine Insolvenzbemühungen vor den Baum zu fahren. Du glaubst doch nicht wirklich, dass es damit getan ist, einen Teil Deiner Provision auf das Konto Deiner Frau zu verfrachten. Nicht der Geldeingang ist entscheidend, sondern die Abrechnung in Deiner Buchführung. Und die wird der IV bei Gewerbetreibenden sicher noch eingehender prüfen als bei anderen.

Du hast mich falsch verstanden. Ich möchte kein Geld "retten" ... ich möchte nur sicherstellen, dass ich den pfändungsfreien Betrag erhalte.
Das sind ja ca. 1350 Euro bei einem Unterhaltsverpflichteten.
Das Verfahren wurde noch nicht angemeldet - es müssen vorher erst ein paar Sachen geklärt werden.
Wie kann ich jetzt, in dieser Phase, sicherstellen, dass bei meinen Auftraggebern nicht ALLES gepfändet wird?

Zweitens habe ich gefragt, ob es ok ist, die Provision auf das Konto meiner Frau überweisen zu lassen? Ich kann mir vorstellen, dass mein Privat- und Geschäftskonto bald ein zwei Pfändungen mehr haben wird und ohne die pfändungsfreie Grenze kann ich ja gar nicht überleben.

LG

Just
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ThoFa

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #3 am: 24. August 2008, 11:09:17 »

Hallo,
nach....Rücksprache mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen, warum fragen Sie nicht Ihren Anwalt ?

Wie kann ich es verhindern, dass mir meine ganze Provision gepfändet wird?

Indem Sie jemanden beauftragen, der sich damit auskennt, Ihr Anwalt scheint da ja nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.

MfG

ThoFa
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Just

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #4 am: 24. August 2008, 11:19:08 »

Hallo,
nach....Rücksprache mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen, warum fragen Sie nicht Ihren Anwalt ?

Wie kann ich es verhindern, dass mir meine ganze Provision gepfändet wird?

Indem Sie jemanden beauftragen, der sich damit auskennt, Ihr Anwalt scheint da ja nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.
ThoFa
MfG

Hallo,

ich war zwei Mal beim Anwalt und wir haben nächste Woche noch einen Termin.
Es "prasselt" aber zZ soviel auf mich ein, dass ich jeden Tag ne neue Frage habe und als ich dieses Forum hier entdeckt  habe war ich
froh, dass ich nicht ganz alleine mit meinen Sorgen und Fragen stehe ...

LG

Just

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ThoFa

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #5 am: 24. August 2008, 11:31:42 »

Hallo,

sorry, aber dass ist für mich nicht nachvollziehbar und passiert hier so häufig, das ich da einfach mal intensiver nachfragen möchte.

Wenn ich einen Berater habe, stelle ich meine Fragen an den und nicht in einem öffentlichen Forum, es sei denn, dass ich meinen Berater nicht vertraue, dann wäre er allerdings nicht mehr mein Berater.

Wenn Sie Fragen haben müssen Sie diese konkretisieren, die pauschale Frage, wie mache ich das, ist nicht zu beantworten. Eine Überweisung auf das Konto Ihrer Frau ist eine dankbar schlechte Lösung. Eine Pfändung dürfte keine Rolle spielen, sofern Ihr Berater zügig arbeitet. Bezgl. Selbständigkeit und Insolvenz sollten Sie sich mit den § 35 InsO auseinandersetzen.

MfG

ThoFa
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Just

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #6 am: 24. August 2008, 11:39:40 »

Hallo,

sorry, aber dass ist für mich nicht nachvollziehbar und passiert hier so häufig, das ich da einfach mal intensiver nachfragen möchte.

Wenn ich einen Berater habe, stelle ich meine Fragen an den und nicht in einem öffentlichen Forum, es sei denn, dass ich meinen Berater nicht vertraue, dann wäre er allerdings nicht mehr mein Berater.

Wenn Sie Fragen haben müssen Sie diese konkretisieren, die pauschale Frage, wie mache ich das, ist nicht zu beantworten. Eine Überweisung auf das Konto Ihrer Frau ist eine dankbar schlechte Lösung. Eine Pfändung dürfte keine Rolle spielen, sofern Ihr Berater zügig arbeitet. Bezgl. Selbständigkeit und Insolvenz sollten Sie sich mit den § 35 InsO auseinandersetzen.

MfG

ThoFa

Für mich ist es nicht klar, warum die eine Sache (RA) die Andere (Forum) ausschliessen soll?
Mit seinem Anwalt macht man einen Termin, beredet alle Probleme + aufkommende Fragen und dann ist es doch so, dass man meistens noch weiterführende Fragen hat, die sich vielleicht am Wochenende, am Abend etc ergeben. Warum soll man dann nicht im Forum diese Frage stellen?
Zweitens können diese Fragen doch auch für Andere interessant sein ...
Ich habe keine Erfahrung im Inso Recht und sicher ist dafür der Berater zuständig aber warum soll das dann nicht auch eine Frage im Forum wert sein?
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ThoFa

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #7 am: 24. August 2008, 11:49:21 »

Hallo,

nicht falsch verstehen, ich meine nicht, dass Sie nicht dürfen, ich möchte nur die Motivation dahinter verstehen.

Die Motivation, andere könnten ja auch davon profitieren, halte ich für nicht schlüssig. Keiner, der in einer solchen Situation ist, denkt daran, andere davon profitieren zu lassen.

Fragen die am Wochenende und/oder am Abend auftauchen stellen bspw. unsere Klienten immer per E-Mail oder schreiben sie sich auf und stellen sie bei nächster Gelegenheit.

Ich habe immer das Gefühl, dass man hier die Antworten des Beraters nachprüfen möchte, wenn dies bei Ihnen nicht so ist, ist es ok.

MfG

ThoFa

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Amrod

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #8 am: 25. August 2008, 10:24:48 »

Nun, dann habe ich das Ausgangsposting wohl fehlinterpretiert. Allerdings verstehe ich dann nicht so recht wo das Problem ist?
 :neutral:
Entweder sind Sie angestellter Handelsvertreter ( was ja auf Grund des Eingangspostings schon mal ausgeschlossen werden kann ) und haben eine normale Lohn / Provisionsabrechnung Ihres Arbeitgebers oder aber Sie sind selbstständiger Handelsvertreter und haben eine entsprechende 4/3 Buchführung als Istversteuerer. Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. So oder so wird Ihnen der IV den pfändungsfreien Teil entsprechend der gesetzlichen Regelungen belassen.

Wie das dann tatsächlich in der Praxis funktioniert kann ich auch nicht sagen, aber ich denke mal, dass die Provisionen auf ein vom IV verwaltetes Konto gehen werden, der Ihnen dann nach Abzug der Betriebsausgaben den pfändungsfreien Teil ausbezahlt. Oder aber Sie dürfen selbst wirtschaften und müssen laut monatlicher Buchführung abführen. Aber gerade dies sollten ja wirklich Fragen sein, die von Anfang an mit dem damit beauftragten Anwalt abgeklärt gehören.

LG
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lucca_m

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Re: Ev abgegeben + Regelinsolvenzverfahren +Selbständig
« Antwort #9 am: 25. August 2008, 11:26:10 »

Ich fürchte wie so oft wird ein Anwalt mit diesem Problem der Abführung von Selbständigen überfordert sein.

Pfändungstabelle gilt bei Selbständigen nicht. Um welche Höhe von Provisionszahlungen ist hier die Rede? 
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