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Autor Thema: EV trotz RSB ??  (Gelesen 3037 mal)

hanshabenix

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EV trotz RSB ??
« am: 27. Juli 2015, 19:40:41 »

Mal ne Frage.  Titulierte Forderung aus 1992 soll jetzt eingetrieben  werden.
2003 Insolvenz eröffnet ( Forderung  war  nicht zur Liste gemeldet) 2010 RSB erteilt.
Jetzt soll für die alte Forderung aus 1992 die EV abgegeben werden. Ist da mit der RSB nicht  erledigt ,oder  hab  ich da  was   vergessen  ???
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KarlPaul

Re: EV trotz RSB ??
« Antwort #1 am: 27. Juli 2015, 20:08:41 »

Diese Forderung unterliegt der RSB.
Weisen Sie Gerichtvollzieher und oder den Gläubiger darauf hin.
Normalerweise sollte das ausreichen, wenn nicht müssen Sie den Rechtsweg gehen.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2015, 21:22:04 von KarlPaul »
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tuscanyleas

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Re: EV trotz RSB ??
« Antwort #2 am: 27. Juli 2015, 20:38:18 »

Ich schließe mich KarlPaul an

Auch nicht angemeldete Forderungen sind von der RSB erfasst....es sei denn es ist eine Forderung aus einer unerlaubten Handlung. Aber das müsste ihnen ja bekannt sein wenn
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Feuerwald

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Re: EV trotz RSB ??
« Antwort #3 am: 28. Juli 2015, 14:48:30 »

Der Einwand des Schuldners, aus einem gegen ihn ergangenen Urteil könne wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckt werden, kann nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgt werden.
BGH, Beschluss vom 25. 9. 2008 - IX ZB 205/06; OLG Dresden (lexetius.com/2008,2847)

Den Gläubiger mit hinweis auf die erteile RSB um Rücknahme der Zwangsvollstreckung ersuchen und wenn das nicht erfolgt, siehe Urteil BGH oben, dann müssen Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben.
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Insokalle

Re: EV trotz RSB ??
« Antwort #4 am: 28. Juli 2015, 17:53:01 »

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es nicht um eine Zwangsvollstreckungshandlung im eigentlichen Sinne, sondern um die Abgabe der Vermögensauskunft. Diese Aufforderung wäre mE mit der Erinnerung (§ 766 ZPO) anzufechten.

Möglicherweise hat der Fragende auch eine Zahlungsaufforderung des GV erhalten. Da die Forderung nach Erteilung der RSB nicht bezahlt werden braucht, würde ich zunächst wie schon vorgeschlagen, das Gespräch mit dem GV und/oder Gläubiger suchen.



Auch nicht angemeldete Forderungen sind von der RSB erfasst....es sei denn es ist eine Forderung aus einer unerlaubten Handlung. Aber das müsste ihnen ja bekannt sein wenn

Das ist teilweise Quatsch, weil eine Forderung aus vbuH als solche zur Tabelle angemeldet werden muss, damit sie nicht unter die RSB fällt (§ 302 InsO). Der Frage zufolge wurde die Forderung aber nicht angemeldet. Abgesehen davon ist keine Rede davon, dass eine solche Forderung ist.
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hanshabenix

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Re: EV trotz RSB ??
« Antwort #5 am: 28. Juli 2015, 18:05:50 »

Danke mal an alle  :thumbup:  und  Gruss  an  die  alten Hasen hier die mich noch kennen :biggrin:
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