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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: lastschriften-problem - ich war beim anwalt. ein tipp für alle betroffenen!  (Gelesen 2195 mal)

VerzweifelteStudentin

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hallo,

dieses forum bzw. besser gesagt die beiträge der user haben wir mir in der schwierigen zeit der insolvenzvorbereitung und nun in der eröffnungsphase sehr geholfen. heute kann ich endlich auch mal einen tipp weitergeben:

war heute bei einem anwalt für insolvenzrecht und habe mich beraten lassen. mein th hatte die lastschriften der letzten 6 wochen widerrufen, darunter "lebenswichtige" wie miete und krankenversicherung.

eine lösung, die völlig legal ist, keine gläubigerbevorzugung darstellt und somit die RSB nicht gefährdet, das bestätigt der anwalt:

laßt eine andere person (z.b. verwandte, freund) von deren girokonto die verträge erneut bezahlen, die unabdingbar sind bzw. die ihr behalten möchtet.

dieser person könnt ihr dann das geld in raten zurückzahlen, davon erfährt ja niemand was. so habt ihr aber die wichtigsten verträge gesichert. dem th kann es egal sein, er hat seinen erlös aus dem lastschriftenwiderspruch ja bekommen.

alle anderen lastschriftadressanten, wie vom th gewünscht, zu neuen insolvenzgläubigern werden lassen, in dem sie ihre beträge zur tabelle anmelden können.

ich bin sehr erleichtert über diese möglichkeit. bei mir sah es sehr schlecht aus, da ich mit der krankenkasse 2 beiträge im rückstand war und die folge wäre, dass mich die uni exmatrikuliert und der arbeitgeber nicht mehr beschäftigen darf, da ich keinen leistungsanspruch mehr habe.

ich hoffe, dass vielen von euch diese info weiterhilft.

grüsse.
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ThoFa

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Hallo,

dann versuche ich es nochmal.

Durch die Lastschriftrückgabe droht Ihnen keine Kündigung. Da die Lastschriftrückgabe durch den TH veranlasst wurde, ist eine Kündigung der Verträge nicht möglich, da Sie den Schaden nicht zu verantworten haben. Dieses allerdings durchzusetzen, das gebe ich zu, ist ohne Beratung nur schwer möglich.

Ansonsten gilt: Wer unbedingt alles zweimal zahlen möchte, kann dieses auch aus seinen unpfändbaren Betrag machen. Ja, und nun schon zum xten Male, man kann auch Insolvenzgläubiger aus seinen unpfändbaren Betrag bezahlen.

MfG

ThoFa
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VerzweifelteStudentin

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die krankenkasse wollte mir auch nicht kündigen, aber das hier stand kurz bevor, da zwei beiträge vom th zurückgebucht wurden:

"Seit dem 1. April 2007 gilt der Paragraf 16 Abs. 3a im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Darin wird das Ruhen des Leistungsanspruchs bei Beitragsrückständen geregelt. Werden Beiträge wiederholt nicht gezahlt, wird ein Ruhen des Leistungsanspruchs von der Krankenkasse angeordnet. Betroffen sind Personen, die Krankenkassenbeiträge selbst zu zahlen haben, also zum Beispiel freiwillige Mitglieder, Studenten, Rentenantragsteller sowie die neue Gruppe der bislang Nichtversicherten (neue Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Betroffene, bei denen die Krankenkasse so verfährt, müssen also damit rechnen, dass ihre Krankenversicherungskarte eingezogen wird. Von einigen Ausnahmen abgesehen werden dann weder die Arztkosten noch die Kosten für rezeptpflichtige Medikamente übernommen. Gesetzlich Versicherte, bei denen die Leistungsansprüche ruhen, sind dennoch weiterhin krankenversichert und können in Notfällen mit kostenloser Hilfe rechnen. Was jedoch als Notfall zählt, bleibt umstritten. Ein Armbruch beispielsweise gehört dazu, auch eine Schwangerschaft."

.... bevor ich DAS risikiere, zahle ich lieber nochmal!
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ThoFa

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Hallo,

no risk no fun.  :wink:

Es wird nicht lange auf sich warten lassen, bis das erste Urteil zugunsten des Schuldners in dieser Sache gefällt wird.

MfG

ThoFa
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paps

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@ VerzweifelteStudentin
Trotzdem ein Danke für den gut gemeinten Rat.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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