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Autor Thema: eventuell neue Steuerschuld beim Finanzamt und Insolvenz erst kürzlich eröffnet?  (Gelesen 2613 mal)

Chiara_34

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  • Beiträge: 7

Hallo Ihr Lieben,

mein Insolvenzverfahren wurde im Dezember 2010 eröffnet. Der Grund warum ich in die Insolvenz gegangen bin waren Steuerschulden die aus meiner Selbständigkeit entstanden sind im Jahre 2007/2008.Bis dato wurden auch  regelmäßig Steuererklärungen abgegeben.Nun habe ich eine Schätzung bekommen für das Jahr 2009 (war bis 31.03.09 noch selbständig,dann kündigung des Gewerbes wegen Schwangerschaft und ab 1.04. ALG 2 Bezug) und die Bitte die Steuer noch nachzureichen...Leider ist es mir nicht möglich dieses zu machen weil mein steuerberater 400 euro dafür möchte und ich dieses geld nicht habe.Nun gut, habe dies nun meinem IV so mitgeteilt und warte da auf eine Antwort von ihm...2 Tage später hatte ich den nächsten Brief im Briefkasten vom FA." Steuererklärung 2010 bitte bis ende Februar nachreichen!"  nun mache ich mir Gedanken ob event. 2010 neue Schulden beim Fa entstanden sind :-(..ich habe 2010 ALG 2 bezogen und habe im Juli 2010 plötzlich eine sehr hohe Nachzahlung bekommen vom Elterngeld.Habe dies dem Arbeitsamt mitgeteilt und daraufhin wurde mir auch das ALG 2 ein halbes Jahr gestrichen,sprich ich habe von dem Elterngeld zusammen mit meinem Kleinen gelebt.Nun mache ich mir Sorgen das durch die hohe Nachzahlung des Elterngeldes event. neue Schulden beim FA entstanden sind ( Progressionsvorbehalt).
Was passiert wenn ich nun ,gerade bei meinem Hauptgläubiger,dem Finanzamt, neue Schulden mache? Ist meine RSB dann gefährdet? Sind das überhaupt "neue" Schulden? Diese Schulden entstanden doch eigentlich vor der Eröffnung der Insolvenz...?

Viele Grüße,
Chiara_34
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast

Wenn Sie noch im eröffneten Verfahren sind ist der Insolvenzverwalter für die Steuererklärungen zuständig. Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass die Zuständigkeit beim Insolvenzverwalter liegt und leiten Sie die Schreiben vom Finanzamt an ihn weiter.

Da die Steuerschulden aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen sind es Insolvenzforderungen. Insofern brauchen Sie keine Sorge zu haben, dass sich die Steuerbescheide für 2009 und 2010 auf das weitere Verfahren auswirken.
Gespeichert
 
 

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