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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen  (Gelesen 4141 mal)

Southtown_m

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Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« am: 09. November 2011, 20:16:43 »

hallo liebe Leud,
lange kein Thema mehr erstellt.

Nun wie im Titel schon geschrieben habe ich Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle mit einem höheren Lohn.
Nun folgende Situation zum aktuellen Stand.
Meine Frau studiert noch und bekommt knapp 600 € Bafög.
Arbeitet nebenher auf volle 400€ Basis.
Ich verdiene momentan nur ca. 1250 € netto.
Momentan wird nichts gepfändet.
Haben eine gemeinsame Tochter.

Der neue Arbeitsplatz wird ca. 1900 € Netto einbringen.
Nun meine Frage. Als unterhaltspflichtige Person kommt auf jedenfall meine Tochter auf meine Liste.
Normalerweise meine Frau auch oder ? Da Bafög nicht angerechnet wird, wie es mit dem Mini-Job aussieht weiss ich nicht.
Laut Tabelle werden bei 1900€ dann 107,26 gepfändet (Bei 2 Up Personen).

Oder liege ich da falsch.

Würde mich über Antworten sehr freuen

Vielen Dank
« Letzte Änderung: 09. November 2011, 20:18:21 von Southtown_m »
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Der_Alte

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #1 am: 09. November 2011, 21:22:15 »

Solange das Gericht keinen anderslautenden Beschluss trifft ist die Frau unterhaltsberechtigt. Damit gilt dann die höheere Prändungsgrenze.
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Southtown_m

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #2 am: 09. November 2011, 21:36:49 »

Danke Ante,

Solange das Gericht keinen anderslautenden Beschluss trifft ist die Frau unterhaltsberechtigt. Damit gilt dann die höheere Prändungsgrenze.

Wonach kann das Gericht einen anderslautenden Beschluss treffen. Ich meine wovon könnte das abhängen?
Das hatte ich so in der Form noch nicht gehört bzw. gelesen.

Merci mal
Tschüssle

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Der_Alte

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #3 am: 09. November 2011, 21:42:05 »

Lesen Sie mal § 850 c ZPO, Abs. 4. Dort steht, dass der Gläubiger (im Insolvenzverfahren auch der Treuhänder) einen Antrag stellen kann.
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Southtown_m

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #4 am: 10. November 2011, 07:23:57 »

Ups hatte das ganze in den falschen Bereich eingetragen.
Ich bin in der Wohlverhaltensphase.
Macht das einen Unterschied in diesem Falle ???

Sorry heute morgen ist mein Verstand wieder bei mir, gestern gabs nur Stress im Geschäft.

Vielen Dank
Viele Grüße
Southi
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Der_Alte

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #5 am: 10. November 2011, 08:40:26 »

Nein, diese Regelungen sind für die gesamte Verfahrensdauer gleich.
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Southtown_m

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #6 am: 12. November 2011, 17:09:03 »

OK danke für die Antworten,

hatte gestern in der evt neuen Firma ein Gespräch. Nun würde mein Anfangsgehalt ca. 1600 € netto liegen.

Bin seit Mai 2009 in der PI. Das heist hab noch so 3,5 Jahren vor mir.
Bin mit ca. 80 Riesen (14 Gläuber - Die Bank mit 70.000 €) in der Kreide. Bisher wurde nichts gepfändet und denke auch die nächsten Jahren wird nichts gepfändet bzw. relativ gering. Meine Frau studiert wenn alles glatt läuft bis 2016, sieht zumindest soweit gut aus.

Nun zum Punkt.
Glaubt Ihr ein Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt wäre sinnvoll? Könnte so ca. 10-15.000 €uro privat organisieren.
Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank
Viele Grüße
Southi
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Der_Alte

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #7 am: 12. November 2011, 17:42:06 »

Versteh die Fragestellung nicht ganz. In dreieinhalb Jahren wird die RSB erteilt werden, zu pfänden ist in der Zeit so gut wie nichts. Was soll dann der Vergleich. Spart vielleicht zweieinhalb Jahre WVP, kostet aber erheblich Geld.
Die Chance, mit 15 T€ das Verfahren zu beenden sehe ich nicht größer als 50 %, zumal dann auf Schlag auch noch die Treuhändergebühren und Gerichtkosten zu tilgen sind.
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Southtown_m

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #8 am: 13. November 2011, 13:22:28 »

Naja der Hintergedanke war folgendes hatte es vergessen zu schreiben.
1600 € sind Anfangsgehalt und nach oben hin sind noch viel Spielraum.
Das heisst würde nach einem halben Jahr die erste Lohnerhöhung bekommen. Ca. 200 € Netto mehr.
Ende 2012 würde sich mein Gehalt auf 2200-2300€ Netto je nach Wirtschaftslage erhöhen.
Und die Erhöhung in 2013 wären dann nur noch Verhandlung.....
So wird das dann auch im Arbeitsvertrag festgelegt.

Das heisst würde dann dementsprechend einiges abdrücken.

Deswegen war mein Gedanke ob ich einen Vergleich versuchen soll.

Aber wie du schon sagtest wird wahrscheins schwierig.

Zu den Schulden der Bank sei gesagt das die von meiner Hausbank sind, diese aber mit 80% durch die KFW gesichtert waren/sind.

Vielen Dank für die vielen Anwtorten "der Alte"

Grüße
aus dem Schwarzwald




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Southtown_m

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #9 am: 13. November 2011, 15:08:30 »

Eine Frage noch,

hatte meine Unterlagen noch mal durchgestöbert und hatte folgendes vom Amtsgericht gefunden, was ich murks heute zum erstenmal sah.
Keine Ahnung wie das passieren konnte,

Das schreiben ist vom 05.Mai. 2010

folgendes:

Insolvenzverfahren Southtown_m, geb. 1982, Telefonzelle 1, 88553 Bahnhof
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren angekündigt worden (§ 291
InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt XY,

Amtsgericht alter schwede, 05.05.2010
-Insolvenzgericht-

Bitte nicht hauen, kann mir das selber nicht erklären warum ich das damals übersehen hatte.

Viele Grüße
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Der_Alte

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Re: Evt neue Arbeitsstelle - Pfändungsrahmen
« Antwort #10 am: 13. November 2011, 21:20:01 »

Das ist die Ankündigung der RSB nach Ablauf der Abtretung. Soweit alles gut. Ausschlaggebend ist der Tag der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Tag zählen die 6 Jahre.

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