Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: michael77 am 23. April 2006, 12:48:53

Titel: Exfrau zahlt aus einem früheren Scheidungsvergleich
Beitrag von: michael77 am 23. April 2006, 12:48:53
Meine Inso wurde eröffnet und ich bekomme mtl. aus einem Scheidungsvergleich aus 1999 einen Betrag von der Ex überwiesen. Diesen Betrag habe ich bei der Inso nicht angegeben. Nachdem die Ex jetzt von meiner Inso weiß, zahlt diese nicht mehr an mich und will nur noch an den Treuhänder zahlen.
Hätte ich diese Zahlungen angeben müssen ?
Fallen diese Zahlungen überhaupt unter die Inso ?

Treuhänder ist zur Zeit im Urlaub. Habe ihn schriftlich über die Angelegenheit vorsorglich informiert.

Hat jemand gleichgelagerte Erfahrungen gemacht ?

Gruß Michael
Titel: Exfrau zahlt aus einem früheren Scheidungsvergleich
Beitrag von: ThoFa am 23. April 2006, 12:55:33
Hallo,

ja Sie hätten die Zahlung natürlich angeben müssen. Und es ist vollkommen richtig, dass Ihre Ex jetzt an den TH zahlt, denn nur so kann sie schuldbefreiend zahlen.

Diese Nichtangabe kann Ihnen unter Umständen die Restschuldbefreiung kosten, Sie sollten sich schnellstmöglich mit Ihren Berater in Verbindung setzen.

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: Exfrau zahlt aus einem früheren Scheidungsvergleich
Beitrag von: michael77 am 24. April 2006, 09:05:21
Hallo ThoFa,

da ist während der Beratung auch drüber gesprochen worden. Man hat mir aber gesagt, dass nur Zahlungen angegeben werden müssen, welche in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung rechtskräftig geworden sind. Habe mich aber bereits mit meinem Berater schriftlich in Verbindung gesetzt. Ergebnis teile ich hier mit.

Gruß
Michael :wall: