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Autor Thema: Existenzminimum  (Gelesen 1703 mal)

Videoseven

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Existenzminimum
« am: 09. Mai 2011, 00:08:58 »

Hallo,

ich bin seit Ende 2009 in der Verbraucherinsolvenz. Anfangs kam ich mit dem Geld, das mir blieb noch gut aus, ca. 980 Euro. Seit einiger Zeit muss ich aber unterhalt für ein Kind bezahlen. Jetzt hab ich nur noch 770 Euro. Für mein Zimmer bezahle ich 385 Euro. Das sind 20 Euro mehr als ich z.B. von der ARGE her für ein Zimmer bekommen würde. Also denke ich mal, liegt das im Rahmen. Es bleibt mir also verdammt wenig Geld im Monat. Ich beklage mich ja nicht grundsätzlich über meine Situation und auch mein Kind möchte leben, aber ich ja irgendwie auch und mit dem bischen Geld ist das kaum möglich. Gibt es eine legale Möglichkeit etwas mehr Geld im Monat zu behalten? Wenn ich eine Arbeit hätte, bei der ich mehr verdienen würde als jetzt, dürfte ich dann mehr Geld behalten als jetzt?

Danke und Gruß.
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Achdujeh

  • Gast
Re: Existenzminimum
« Antwort #1 am: 09. Mai 2011, 07:49:37 »

Bei einer unterhaltsberechtigten Person beginnt der pfändbare Bereich bei 1360 Euro. Alles darunter bleibt dir.

FG Achdujeh
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Feuerwald

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Re: Existenzminimum
« Antwort #2 am: 09. Mai 2011, 11:16:34 »

Alles darunter bleibt dir.

-> und von dem darüber wird auch nur ein Teil gepfändet.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Existenzminimum
« Antwort #3 am: 09. Mai 2011, 19:05:00 »

Ganz dringend dem Arbeitgeber mitteilen (ich gehe davon aus, der führt ab), dass eine unterhaltspflichtige Person dazugekommen ist, am besten durch Kopie des Unterhaltstitels.
Dann wird ab nächstem Abrechnungszeitraum der richtige Betrag gepfändet.
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