Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gina210 am 27. Januar 2007, 14:20:32
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Nochmals eine Anfrage an Alle,
wer kann mir meine folgende Frage eventuell beantworten.
Wie verhält es sich, wenn ich demnächst die NK Abrechnung von meinen Exvermieter bekomme und ich eventuell eine Rückerstattung bekomme?
Vielen Dank an alle Leidgenossen, eure Gina[addsig]
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Ist genauso wie mit der Steuer:
Ich unterstelle mal, das dies aus einem Zeitraum vor oder während des Verfahrens stammt. Die Gutschrift gehört im Verfahren zur Masse.
Nachzahlungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung fallen unter die die RSB.
Nachzahlungen aus dem Zeitraum nach Eröffnung sind Neuschulden und durch Sie zu begleichen.
Nach Abschluß des Verfahrens verbleiben Erstattungen bei Ihnen.
[addsig]