Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doppelmoppel51 am 22. März 2009, 16:25:15
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Hallo,
ich bekomme von der Arge Zuschuß für meine Fahrten zur Arbeitstelle. Sind diese in der Insolvenzphase pfändbar? Und wie verhält es sich später damit, wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin?
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Kommen Sie abzüglich des Wohnkostenzuschusses überhaupt auf pfändbare Beträge?
m.E. sind die Fahrtkosten, wie Aufwandsentschädigungen, nicht pfändbar.
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Danke für die Antwort.
Nur es wäre schön, wenn ich es sehr kronkret erfahren könnte.
Ich verdiene oberhalb der Pfändungsgrenze und führe auch Geld ab. Der Zuschuss dient als Eingliederungshilfe auf Grund einer längeren Erwerbslosigkeit.und meines etwas fortgeschrittenen Alters.
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Schauen Sie mal hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
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Das dürfte die falsche Vorschrift sein. Die Pfändbarkeit von Sozialleistungen ergibt sich aus dem SGB.
Nach welchen Vorschriften wird der Zuschuss lt. Bescheid gezahlt?
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Hallo Insokalle,
die Leistung wird nach SGB II gezahlt.
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Dann ist die Zahlung von der Arge m.E. nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar, wenn der Zuschuss laufend, also beispielsweise monatlich, gezahlt wird.
Die Zusamenrechnung mit Ihrem Lohn erfolgt aber nur auf Antrag des IV durch Beschluss des Insolvenzgerichts, § 850e Nr. 2 ZPO. Ich gehe mal davon aus, Sie haben ordnungsgemäß die zusätzlichen Einnahmen dem IV und dem Gericht mitgeteilt
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Hallo Insokalle,
das habe ich noch nicht getan, aber es ist auch noch nichts bei mir eingegangen. Ich hbe es gerade erst bei der ARGE beantragt.