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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: fahrlässige beantragung  (Gelesen 2319 mal)

selbststaendig

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fahrlässige beantragung
« am: 14. Juni 2011, 14:48:22 »

Hallo.

Ich bin seit einer längeren Zeit leider aufgrund von Ausfällen und einer schlechten Geschäftslage verschuldet, das geht inzwischen so weit daß ich Alg II zur unterstützung beantragen musste. Das Arbeitsamt behart darauf daß ich die Selbstständigkeit aufgebe und mir eine Stelle suche... das Problem ist allerdings daß ich schlichtweg die Einnahmen die ich durch die Selbstständigkeit habe niemals durch eine festanstellung erhalten würde. Trotz allem bleibt unterm strich nichts übrig... ich kann gerade so meine gewerblichen Rechnungen zahlen... fürs leben bleibt fast gar nichts mehr. Fakt ist aber auch.. ich zahle meine Rechnugen/tilgungen, würde ich die Selbstständigkeit aufgeben könnte ich das nicht mehr und müsste Insolvenz beantragen... hier mache ich mich aber denke ich mal strafbar da ich dann die Firma mutwillig in die insolvenz getrieben habe. Die Frage ist jetzt... stimmt das so, und wo ist geregelt daß man sich nicht mutwillig in die Insolvenz bringen darf? Natürlich wäre das für mich der leichte weg, aber ich finde ein solches verhalten einfach assozial den Gläubigern gegenüber und ich denke auch nicht daß es rechtens ist.
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tomwr

Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #1 am: 14. Juni 2011, 15:21:24 »

Wieso soll das nicht rechtens sein ein Insolvenzverfahren zu beantragen ?
Natürlich kann man das tun und es passiert jeden Tag ein paar hundert Mal in Deutschland.
Wenn man erkennt, dass man durch die Selbständigkeit nur noch mehr Schulden erwirtschaftet und nicht davon leben kann ist es sogar andersherum problematisch wenn man die Insolvenz nicht einleitet.

Zitat
§290 Abs.1 Nr.4 (Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung)

der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

Eine selbständige Tätigkeit kann die ARGE gar nicht verbieten. Sie braucht bzw. darf sie aber auch nicht bezuschussen. Und kann verlangen, dass man sich ggf. um einen Arbeitsplatz bemüht/bewirbt. Deswegen kann man aber trotzdem nebenberuflich und solange man keinen Job hat auch hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit trotz Bezug von ALG II ausüben und ggf. auch aus seinen Bezügen finanzieren wenn notwendig und machbar.
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selbststaendig

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Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #2 am: 14. Juni 2011, 15:49:51 »

das problem ist aber gerade anderst rum... die schulden werden abgebaut... nur bin ich am limit mit stundungen und ratenverkleinerungen, so daß am ende eben die Einnahmen komplett gefressen werden von ausgaben und schuldentilgung... und das wird vorraussichtlich auch noch mind. 1 jahr so weiterlaufen bis die ersten Schulden abgelößt sind. Würde ich einen job annehmen der weniger geld unterm strich einbringt wie die Selbstständigkeit (wären 100%ig der Fall) kann ich die Raten nicht mehr bedienen und auch die laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen (was derzeit größtenteils der Fall ist). Ich würde also aktiv dazu beitragen meine laufenden Kosten nicht mehr begleichen zu können.

Nebenher arbeiten ist kaum möglich, schon jetzt arbeite ich 14-16 Stunden am Tag inkl. Wochenende um genug Geld rein zu bekommen. Ich habe das Ziel vor augen, allerdings benötige ich im Moment die unterstützung der Arbeitsagentur um nicht zu verhungern. Wie gesagt, meine Einnahmen sind nicht gering, leider sind die Ausgaben es bis auf weiteres auch nicht... allerdings fände ich es assozial meine Gläubiger (die mir wirklich sehr entgegen gekommen sind) auflaufen zu lassen. Zusätzlich zum Zeitproblem (wg. nebenher arbeiten) kommt noch die Problematik dazu daß das kein Arbeitgeber zulassen wird aus angst daß man Kunden abziehen kann.

Für mich ist die Insolvenz dafür da wenn man wirklich keine Chance mehr hat aus seinen Schulden raus zu kommen, das als den "einfachen" weg zu wählen ist in meinen Augen assozial. Dazu denke ich ich würde mich Strafbar machen wenn ich obwohl es gute aussichten darauf gibt die Insolvenz verhindern (schulden werden ja immer weniger) schritte einleite die die schulden so weit erhöhen würden daß ich zahlungsunfähig werde.
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makro

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Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #3 am: 14. Juni 2011, 16:08:50 »

Das Problem der Strafbarkeit von Insolvenzverschleppungen trifft nur juristische Personen. Dieses ist ein Einzelunternehmer nicht, er hat noch nicht einmal eine Firma sondern nur ein Gewerbe!
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tomwr

Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #4 am: 15. Juni 2011, 13:01:11 »

Das Problem der Strafbarkeit von Insolvenzverschleppungen trifft nur juristische Personen. Dieses ist ein Einzelunternehmer nicht, er hat noch nicht einmal eine Firma sondern nur ein Gewerbe!

Es geht nicht um Strafbarkeit oder Insolvenzverschleppung in meinem Posting sondern um Versagensgründe für die RSB. Das ist ein Unterschied. Im ersten Posting waren zu wenig Informationen, das stellt sich jetzt etwas anders dar.

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tomwr

Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #5 am: 15. Juni 2011, 13:05:41 »

das problem ist aber gerade anderst rum... die schulden werden abgebaut... nur bin ich am limit mit stundungen und ratenverkleinerungen, so daß am ende eben die Einnahmen komplett gefressen werden von ausgaben und schuldentilgung... und das wird vorraussichtlich auch noch mind. 1 jahr so weiterlaufen bis die ersten Schulden abgelößt sind.

Aber dann ist die Abtragung offenbar zu groß und muss neu verhandelt werden mit den Gläubigern.

Mal Butter bei die Fische damit wir hier nicht um den heißen Brei herumreden, wie hoch sind die monatlichen Einnahmen, wie hoch die BETRIEBLICHEN Ausgaben und wie hoch ist die Schuldentilgung pro Monat. Dann kann man weiter was dazu sagen.

Und natürlich macht man sich nicht strafbar wenn man seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Eigentlich macht man sich noch nicht mal strafbar wenn man zahlungsunwillig ist. Dafür gibts ggf. das Vollstreckungsrecht. Einzige Ausnahme sind (neue) Verträge die man eingeht und man weiß oder in Kauf nimmt, dass man die nicht bezahlen kann. Wenn sich aber die Lebensumstände verändern, Einnahmen wegfallen oder was weiß ich dann ist das halt so. Müssen die Gläubiger mit zurecht kommen. Und man selbst natürlich auch.

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selbststaendig

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Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #6 am: 15. Juni 2011, 14:36:21 »

einnahmen bei ca. 5000-6000€ netto, feste ausgaben bei ca. 3000-3500€, ca. 2000€ tilgung.
Schulden sind alle betrieblich, teilw. banken, teilw. lieferanten.. die festen ausgaben
sind so weit minimiert wie möglich. Übrig bleiben je nach Monat zwischen 0-500€. Mit quasi
allen gläubigern wurde zig mal nachverhandelt und bis zum brechen gebogen, da ist nicht mehr
viel zu machen... vor allem bei den Gläubigern die selbst nicht wirklich super dastehen kann
ich schon moralisch nicht viel machen. Effektiv wird es immer weniger werden, so lang ich nicht
irgendwann Abstürze oder doch jemand die nerven verliert.... es ist seit nem jahr ein sehr instabiles
Kartenhaus, aber ich habe das Vertrauen der Gläubiger und wie gesagt... das Geld fliest.... leider
auf kosten meines privatlebens... so weit akzeptiere ich das auch und bin bereit unterm "minimum" zu
leben... jedoch benötige ich für den Moment hilfe (selbst wenn es als Kredit läuft den ich irgendwann
mal zurückzahlen kann wenn die anderen Verbindlichkeiten weg sind)... von den Banken krieg ich keinen
mehr, die sind restlos ausgereizt... also blieb mir als Notlösung erstmal nur das Arbeitsamt... und
da es scheinbar nicht möglich ist daß die in Form eines Kredites oder Bürgschaft oder sonst wie aushelfen
wurde mir dort gesagt ich muß Alg II beantragen für zumindest mal 3-6 monate... neben total unrealistischen
vorgaben wie man die Unterlagen aufbereiten soll, soll ich mich aber auch bewerben...

natürlich kann ich mich irgendwo bewerben und bruttogehaltsvorstellungen von meinetwegen 9000€ hinschreiben
die ich ja benötigen würde um die kosten abzufangen.... aber natürlich ist klar daß das ne Bewerbung ist um
ne Absage zu provozieren... klar ist aber auch daß ich eben nicht ne Stelle für 2500€ brutto annehmen kann
bei derzeit wesentlich höhere Ausgaben... auch die Firma aufzugeben würde 1-2 Jahre dauern, meine einnahmen sofort nach und nach schmälern, die Ausgaben aber erst relativ am Ende... konsequenz wäre wieder die Insolvenz.

Der einzige Weg ist weiterhin 1-2 Jahre Ackern wie ein blöder... bei nem sehr geringen Lebensstandart...
für ne weile brauch ich nur Hilfe dazu, etwas das auch zig leute bekommen die sich (sorry wenn ich es so sag)
daheim die eier kraulen.... (natürlich lang nicht alle.. aber es gibt so leute). Ich hätte sicherlich ein einfacheres und besseres Leben wenn ich einfach einen auf insolvenz machen würde... aber ich persönlich bin noch dazu erzogen worden daß man für seine Schulden auf kommt (wenns irgendwie geht). Das Land ist ja in Sicht, nur es ist noch ne ganze weile weg... und bildlich gesprochen werd ich noch viel rudern müssen... nur kann ich mir nicht vorstellen (oder hoffe daß es so ist) daß man nicht quasi aus ner bierlaune raus sagen kann ich hab kein bock mehr, ich mach insolvenz... die Not und vor allem die tatsache daß keine chance auf besserung besteht sollte da doch hoffentlich gefordert werden (bzw. daß man sie beim Antrag erklären muß).... genau die Regelung (sofern existent) suche ich.
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makro

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Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #7 am: 15. Juni 2011, 15:44:04 »

@tomwr
ich meinte dich garnicht sondern den Ersteller des Threads
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tomwr

Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #8 am: 17. Juni 2011, 14:27:47 »

einnahmen bei ca. 5000-6000€ netto, feste ausgaben bei ca. 3000-3500€, ca. 2000€ tilgung.
Schulden sind alle betrieblich, teilw. banken, teilw. lieferanten.. die festen ausgaben
sind so weit minimiert wie möglich. Übrig bleiben je nach Monat zwischen 0-500€. Mit quasi
allen gläubigern wurde zig mal nachverhandelt und bis zum brechen gebogen, da ist nicht mehr
viel zu machen... vor allem bei den Gläubigern die selbst nicht wirklich super dastehen kann
ich schon moralisch nicht viel machen.

Also Du hast im Monat etwa 2000-2500 € zur Verfügung wovon Du 2000 € zur Schuldentilgung verwendest.
Das ist übrigens Deine freie Entscheidung. Auch wenn sonst die Gläubiger vollstrecken würden hast Du zunächst mal Einnahmen und mit entsprechenden Anträgen kann man da auch Pfändungsschutz als Selbständiger erreichen.

ALG II bekommt man wenn man bedürftig ist. Dazu zählen aber nicht Schulden. Sonst würde auf Kosten des Staates Schuldentilgung betrieben und die Gläubiger vom Staat subventioniert. Das kann es ja auch nicht sein.

Ich sehe nur 3 Möglichkeiten:

* Darlehen (oder Übernahme von Kosten wie private Miete) im Familienkreis oder engsten Freundeskreis
* Insolvenz und Antrag auf ALG II (eventuell auch Neuanfang als Selbständiger)
* Augen zu und durch solange es geht

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tomwr

Re: fahrlässige beantragung
« Antwort #9 am: 17. Juni 2011, 14:29:54 »

@tomwr
ich meinte dich garnicht sondern den Ersteller des Threads

Achso. Eigentlich ging es ihm ja um Strafbarkeit wenn er ein Insolvenzverfahren voreilig einleitet. Also das Gegenteil von Insolvenzverschleppung. Insolvenzverfrühung.  :wink:
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