"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages  (Gelesen 2098 mal)

pleite0105

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages
« am: 02. April 2009, 12:07:25 »

Bei der Berechnung der Pfändungsbetrages ist entscheidend, welchen Nettolohn man bekommt. Von diesem Nettolohn bezahle ich jeden Monat eine Monatskarte um zur Arbeit zu kommen.

Können diese Kosten bei der Berechnung des Pfändungsbetrages vom Nettolohn abgezogen werden oder muss ich die Monatskarte von dem pfändungsfreien Einkommen bezahlen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Fahrtkosten bei Berechnung des Pfändungsbetrages
« Antwort #1 am: 02. April 2009, 18:47:43 »

Muß vom Pfändungsfreien bezahlt werden.

Maximal bei außergewöhnlich hohen Kosten könnte ein Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht gestellt werden.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz