Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleite0105 am 02. April 2009, 12:07:25
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Bei der Berechnung der Pfändungsbetrages ist entscheidend, welchen Nettolohn man bekommt. Von diesem Nettolohn bezahle ich jeden Monat eine Monatskarte um zur Arbeit zu kommen.
Können diese Kosten bei der Berechnung des Pfändungsbetrages vom Nettolohn abgezogen werden oder muss ich die Monatskarte von dem pfändungsfreien Einkommen bezahlen?
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Muß vom Pfändungsfreien bezahlt werden.
Maximal bei außergewöhnlich hohen Kosten könnte ein Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht gestellt werden.