Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kasimir am 21. Oktober 2012, 21:49:38
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Guten Abend in den letzten Wochen habe ich an einigen weientfernten Schulungen teilgenommen. Dort hatte ich Fahrtkosten. 500,00 werden mir jetzt erstattet. Ich weiß das diese nicht pfändbar sind. Muss ich meinem TH diese Einkünfte trotzdem mitteilen? Befinde mich bereits in der Wohlverhaltensphase!
Sprich muss ich sämtliches Einkommen mitteilen??? Oder muss Einkommen von dem ich weiß das es unpfändbar ist nicht mitteilen???
Vielen lieben Dank!!!
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Kann mir keiner helfen???
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500,00 werden mir jetzt erstattet.
- von wem?
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Arbeitgeber. Diese hatte gezahlt und bekomme sie erstattet. Reisefahrkosten zu Schulungen
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Sprich ich bin in Vorleistung getreten und bekomme das Geld vom AG erstattet
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Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags unpfändbare Reisekosten erstattet, müssen Sie dies nicht melden.
295 InsO Abs. 1 Nr. 3 ... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
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Super danke. Reisekosten sind immer unpfändbar wenn sie vom AG erstattet werden ja??? Gibt es da zu auch einen Paragraphen???
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Ist es schlimm das die Reisekosten nicht als unpfändbar auf der Abrechnung auftauchen ??? Sondern ich einen extra Beleg dafür erhalte ???
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Mmh Hilfe???
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§850a 3. ZPO
Sofern es in ihrem Betrieb immer so gehandhabt wird, wäre eine extra Abrechnung kein Problem.