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Autor Thema: Fahrtkosten Rückerstattung durch Krankenkasse  (Gelesen 2984 mal)

Selene-Luna

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Fahrtkosten Rückerstattung durch Krankenkasse
« am: 15. August 2008, 17:37:21 »

Hallo an alle,

ich befinde mich im Verbraucherinsolvenz. Eröffnung am 05.04.2007

Mein Sohn befindet sich seit Ende Juni 2008 stationär in einem Therapiezentrum.
Da ich mehrmals in die Klinik muß entstehen mir dabei Aufwendungen in Sinne
von Benzinkosten. Diese möchte ich bei der Krankenkasse geltend machen.

Sollte mir die Krankenkasse die Fahrkosten erstatten, ergibt sich für mich ein
Erstattungsbetrag von ca. 500,-- Euro.

Kann die Treuhänderin diesen Betrag einbehalten? Es handelt sich hierbei
um einen Auslagenersatz!

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus

Mfg
Selene-Luna
Gespeichert
 

paps

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Re: Fahrtkosten Rückerstattung durch Krankenkasse
« Antwort #1 am: 15. August 2008, 21:48:14 »

Theoretisch könnte sie.
Da dieser Ersatz ja nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Einkünften/Erwerbstätigkeit gewährt wird.

Denkbar wäre aber, wenn es denn so kommen sollte, eine Freigabe des Betrages, wegend der besonderen Umstände, beim Insolvenzgericht zu erwirken.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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