Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 10. August 2012, 21:34:29
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Hallo Wissende,
angenommen jemand geht in Verbraucherinsolvenz. Zu diesem Zeitpunkt ist er verheiratet, seine Frau ist nicht in der Insolvenz.
Es gibt ein KFZ, welches in der Ehe gekauft wurde. Im Kaufvertrag stehen die Daten der Ehefrau, unterschrieben hat der Mann.
Zählt dieses KFZ zum Vermögen des Insolventen?
Wie muss er mit diesem Umstand umgehen?
Grüße
PleiteCGN
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Wie kann ein Vertrag Gültig sein, wenn die Vertragsdaten/Personendaten nicht von dieser Person sondern von jemand anderen ( in diesem Fall Ehemann) unterschrieben wurde. Wenn im Kaufvertrag ihre Frau als Vertragspartner aufgeführt ist, hätte sie auch den vertrag unterschreiben müssen.
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Wie wärs zB mit Vertretung?
Aber seltsam ist das schon, bedarf eines genaueren Blicks.
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@Insokalle ok., in Vertretung wäre ne Möglichkeit...dann wäre die Frau die Eigentümerin und somit ist das Auto "sicher"....warten wir mal ab, ob es noch weitere Infos gibt
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Hallo Wissende,
danke für die Antworten.
In diesem Falle ist es wirklich kurios, da in der verbindlichen Bestellung des Fahrzeuges die Daten der Ehefrau stehen, der Ehemann aber unterschrieben hat.
Grüße
PleiteCGN