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Autor Thema: Fahrzeugwechsel nach Freigabe durch den TH  (Gelesen 2195 mal)

wiwo

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Fahrzeugwechsel nach Freigabe durch den TH
« am: 04. August 2009, 21:43:47 »

Hallo @all,

mein TH hat mir mein 20 Jahre altes und reparaturbedürftiges Fahrzeug aus der Masse problemlos freigegeben, damit ich mir ein "neues" altes Fahrzeug für die Arbeit anschaffen kann. Meine Frage wäre nun: muss ich nach dem Fahrzeugwechsel für das neu erstandene Fzg. nochmals eine Freigabe aus der Masse beantragen oder nicht?

Vielleicht wurde diese Frage schon mal im Forum beantwortet, aber nach täglich ca. 14 Stunden Abwesenheit von zu Hause habe ich einfach nicht mehr den Nerv, mich mehr als unbedingt notwendig mit dem PC auseinanderzusetzen.

Vielen Dank für evtl. Antworten und Euer Verständnis.

Gruß
wiwo
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wiwo
 

paps

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Re: Fahrzeugwechsel nach Freigabe durch den TH
« Antwort #1 am: 05. August 2009, 19:35:10 »

wenn der neue alte im Rahmen liegt, nicht.
Der PKW als Mittel zur Erwerbsobliegenheit ist ja freigegeben.

Die KFZ-Steuererstattung geht allerdings zur Masse, wenn nicht verrechnet wird.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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wiwo

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Re: Fahrzeugwechsel nach Freigabe durch den TH
« Antwort #2 am: 05. August 2009, 22:36:40 »

Hallo und vielen Dank paps.

Der Rahmen ist mit 1.200 Euro für den Erwerb des "neuen" Fahrzeuges wohl gewahrt. Auf die Rückerstattung bzw. Verrechnung der KFZ-Steuer hoffe ich zwar, glaube allerdings nicht so recht daran. Ohne diese Rückerstattung würde ich nach Eröffnung der Inso am 08.05.09 zum 3. Mal KFZ-Steuer zahlen. Was soll's, wenn es so kommen sollte, muss ich eben irgendwie durch. Die bisher sehr kulante und verständnisvolle Behandlung durch meinen TH gibt mir jedenfalls Auftrieb und lässt auch kleine Rückschläge leichter verschmerzen.

Nochmals Danke und eine schönen Abend wünscht

wiwo
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paps

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Re: Fahrzeugwechsel nach Freigabe durch den TH
« Antwort #3 am: 06. August 2009, 21:09:48 »

Jetzt wo sie es schreiben......

Da war doch noch was mit der Steuer.

Sehe es so, durch die Freigabe und die bereits erfolgte neue Steuerzahlung für das alte Auto, sollte die nochmalige Auszahlung an den Th hinfällig sein.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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