Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: stevo141 am 30. Juni 2008, 07:28:26
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Hallo !
Ich bin selbstständig und habe letzte Woche meinen Antrag abgegeben. Normalerweise sollte dies eine Regelinsolvenz werden.
Jetzt hat aber das Amtsgericht anscheinend eine Privatinsolvenz daraus gemacht, und ein falsches Aktenzeichen vergeben. Was
kann ich nun wohl tun - und hat jemand schon mal dieses Problem gehabt ?
Grüße von stevo
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wie beginnt denn das Aktenzeichen?
Mit IV, IK oder PI (für Privatinsolvenz)?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann ohne 305 InsO-Bescheinigung
eigentlich nicht eröffnet werden.
Deshalb beim Insolvenzgericht nachfragen, ob etwas falsch gelaufen ist.