"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag  (Gelesen 2321 mal)

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag
« am: 06. April 2013, 15:42:33 »

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, wenn der Gläubiger die im IV-Antrag aufgeführten Anlagen nicht mit einreicht?

Der Gläubiger ist eine örtliche Sparkasse der das IG offenbar sowieso alles glaubt.

Ist dann eine tatsächliche "Glaubhaftmachung" durch die im Antrag angegebenen Dokumente überhaupt noch erforderlich?

(Es gibt die benannten Dokumente sowieso nicht,
die laut Gerichtsakte auch nicht nachgereicht wurden weil sie dort nicht auffindbar sind um mir auch nie zugesendet wurden,
es gibt aber andere Dokumente ähnlicher Aussagekraft.)

Ich habe bisher kein genau passendes Urteil gefunden.

Im BGH-Urteil BGH IX ZB 86/09 und weiteren späteren Urteilen
hat dieser zur Glaubhaftmachung eines IA eines Finanzamtes
mindestens die Einreichung Steuerbescheide gefordert;

gar nichts zur Glaubhaftmachung einzureichen scheint mir deshalb eher nicht möglich zu sein.

Wer kann Tiefgründigeres dazu beitragen?

Grüsse . Futzi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag
« Antwort #1 am: 06. April 2013, 21:40:04 »

Besteht denn noch die Möglichkeit, die Forderung als Tabellenforderung zu bestreiten?

Und ja, die Forderungen müssen glaubhaft (wie auch immer) angemeldet werden.
Anderen Falls gehört es zu den Aufgaben des IV/Th zu bestreiten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag
« Antwort #2 am: 07. April 2013, 10:36:20 »

Hallo Paps,

theoretische Aufgaben des Gerichtes hin oder her,
man kann praktisch nichts dafür tun:

wenn die gesetzeskonform bearbeitet worden wären gäbe es das Verfahren von Anfang an nicht,

nur Sparkasse, Rechtspfleger, Richter, Gutachter arbeiten quasi täglich zusammen und beeinträchtigen ihre Interessen nicht gegenseitig.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag
« Antwort #3 am: 08. April 2013, 18:35:55 »

Noch einmal die Frage
Besteht denn noch die Möglichkeit, die Forderung als Tabellenforderung zu bestreiten?

Das kann ja nicht  nur  der IV/TH  sondern auch der Schuldner
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: fehlende Glaubhaftmachung im Gläubigerantrag
« Antwort #4 am: 08. April 2013, 19:08:12 »

Hallo Paps,

die antragsgegenständliche Forderung habe ich noch vor Eröffnung des IV über den GV bezahlt, diese Forderung war aber unbestritten;
eigentlich hätte die Sparkasse damit ihren Antrag zurückziehen müssen,
statt dessen hat sie eine 100-fach höhere alte Forderung nachgeschoben,
um die es ihr eigentlich von Anfang an ging wie sie im Laufe des Verfahrens selbst ausgesagt hat!

Das hätte sie aber nicht rechtzeitig tun können da der GV das Geld aus nicht bekannten Gründen (ich tippe da auf Arbeitsüberlastung!) erst 6 Wochen später an die Sparkasse weitergeleitet hat und mittlerweile das Verfahren eröffnet worden war;

ist alles noch viel Komplizierter
aber eigentlich nicht meine Ausgangsfrage/ Thema (siehe Ursprungs-Posting)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz