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Autor Thema: Fernseher weg  (Gelesen 3008 mal)

MickDee

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Fernseher weg
« am: 28. August 2008, 08:58:32 »

Hallo,

gestern war der GV bei mir wegen 2 offenen Forderungen (1x ca. 700 Euro, 1x Teilforderung von 250 Euro aus 2500 Euro).
Ich habe RI angemeldet vor ca. 1 Woche, hab aber noch kein Aktenzeichen und noch keine Rückmeldung vom Amtsgericht.

Der GV hat meinen Fernseher gepfändet (Flat, ca. 2 Jahre alt, Neupreis war 900 Euro).
Er hat gesagt, wenn die Insolvenz eröffnet ist, könnte ich den Fernseher über den IV wieder "frei" bekommen.
Stimmt das ?
Geht das ?
Der TV steht ja noch bei mir, hat halt nur den Kuckuck drauf.
Auf meine Frage, ob mir denn kein TV zusteht, antwortete er nur, ich hätte ja wohl noch ein Radio !
Durfte er überhaupt den TV pfänden ?

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

LG MickDee
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Amrod

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Re: Fernseher weg
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 09:50:21 »

Also grundsätzlich ist ein hochwertiges-TV Gerät schon pfändbar. Ein angemessenes TV Gerät steht Dir allerdings zu. Die Aussage mit dem Radio ist schlichtweg Quatsch. Hiewr dürfte es zu einer Austauschpfändung kommen.

Von einer Austauschpfändung wird dann gesprochen, wenn der Gerichtsvollzieher einen dem Grunde nach unpfändbaren Gegenstand pfändet und statt dessen eine gleichartige Sache mit geringerem Wert dem Schuldner überlässt.Dieser Austausch wird im Regelfall Zug um Zug geschehen. Der Gläubiger muss insofern an der Austauschpfändung mitwirken, als er die dem Schuldner zu überlassenden Gegenstände zur Verfügung stellen muss. Dies kann auch durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrages geschehen. Eine Austauschpfändung setzt aber immer auch die vom Gläubiger zu beantragende Zustimmung des Vollstreckungsgerichts voraus. Dem Gerichtsvollzieher ist eine vorläufige Austauschpfändung auch ohne vorherige Zustimmung des Vollstreckungsgerichts möglich, wenn nach Lage der Dinge die Zustimmung des Vollstreckungsgerichts zu erwarten ist.

Im Großen und Ganzen dürfte das bedeuten, dass man Dir einen alten Fernseher unterjubelt. Traurig aber wahr...
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MickDee

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Re: Fernseher weg
« Antwort #2 am: 28. August 2008, 09:57:39 »

Danke Amrod,

hab mich grad mal ein bisschen belesen.
Wie sieht es denn mit einer Drittwiderspruchsklage aus ?
Meine Frau hatte damals den Fernseher bar gekauft.
Aber wir haben keinen Nachweis mehr darüber.
Kann sie denn nicht unter Eides statt bezeugen, daß Ihr dieser TV gehört ?
Sie hat Ihn damals mit in die Ehe gebracht, weil mein alter TV aufgegeben hat.

LG MickDee
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Amrod

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Re: Fernseher weg
« Antwort #3 am: 28. August 2008, 10:35:06 »

Nun ja, dürfte eher schwierig sein, wenn sich das nicht auch beweisen lässt. Zuweilen es auch höchst unglaubwürdig erscheint für ein solch teures Gerät keinen Kaufbeleg mehr zu haben. Allein schon wegen der Garantie ( manche Hersteller geben immerhin 3 Jahre ). Klingt zugegebenermaßen etwas weit hergeholt und fadenscheinig.

Wenn es sich aber tatsächlich so verhält und davon gehe ich jetzt zumindest einmal aus, könnte Ihre Frau vielleicht einfach erstmal eine Art Widerspruch gegen die Pfändung beim Gerichtsvollzieher mit dieser Begründung einreichen. Dann sollte es jedoch auch Zeugen geben, dass das TV Gerät tatsächlich von Ihrer Frau gekauft und mit in die Ehe eingebracht wurde. Mit dem Abgeben einer Eidesstattlichen Versicherung dahingehend wäre ich vorsichtig. Die muss dann auch 100%ig der Wahrheit entsprechen und unwiderlegbar sein. Sonst wird es teuer...

Im Falle eines Falles könnte es aber durchaus möglich sein, dass der GV auf eine Weiterverfolgung der Sache verzichtet. Zu viel Mühen für zu wenig Ergebnis. Zuweilen in Hinblick auf das zur Eröffnung anstehende IV. Letztlich bliebe dann aber die von Ihnen beschriebe Möglichkeit...
« Letzte Änderung: 28. August 2008, 10:38:32 von Amrod »
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paps

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Re: Fernseher weg
« Antwort #4 am: 28. August 2008, 13:03:26 »

Unabhängig davon, dass die Nachweisführung zum Eigentum hier nicht ganz eindeutig ist.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist der Antrag bereits abgegeben und somit der Eingang registriert.
Insofern besteht ein Aktenzeichen.

Haben Sie dem GV eindeutig erklärt, dass der Antrag bereits bei Gericht ist?
Dann sollte er auch wissen, dass sein Aufwand möglicherweise umsonst war.

Möglich wäre, abzuwarten bis eröffnet wurde, dann wird die Pfändung rückgängig gemacht werden.

Möglich wäre auch, sich das Aktenzeichen zu besorgen und beim Insolvenzgericht bereits jetzt nach §21 Inso, die Pfändung aufzuheben. Vorlage der Unterlagen erforderlich.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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MickDee

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Re: Fernseher weg
« Antwort #5 am: 28. August 2008, 13:10:32 »

Hay Paps,

ich habe noch kein Aktenzeichen,
kann ich dies unproblematisch erfragen ?
Dann würde ich eine Freigabe erwirken. Es ist wirklich nicht einfach, einen Nachweis zu führen, wer
der Besitzer des Fernsehers ist.
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paps

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Re: Fernseher weg
« Antwort #6 am: 28. August 2008, 13:37:43 »

wenn sie zum Telefon greifen, könnten Sie es in 5 min. haben.
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