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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: festgestellt für den Ausfall  (Gelesen 6802 mal)

Pippalu

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festgestellt für den Ausfall
« am: 21. November 2012, 13:37:30 »

Hallo zusammen, mein Treuh. hat eine Forderung festgestellt für den Ausfall,
was bedeutet das nun genau? Im Internet werde ich auch nicht schlauer.
Ich habe das Gefühl das nur deswegen das ganz nicht  zum Abschluss kommt  :cry:
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InsOmania

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Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 14:03:14 »

Festgestellt für den Ausfall bedeutet, dass der jeweilige Gläubiger offensichtlich noch Absonderungsrechte beansprucht. Solange der Gläubiger seinen Ausfall nicht beziffert, würde er an einer Verteilung nicht teilnehmen. Das Verfahren wird dadurch allerdings nicht in die Länge gezogen.

An einem Beispiel wird das sicher deutlich:

Bank XXX macht eine Forderungen aus einem Darlehen (Finanzierung PKW) in Höhe von 20.000,00 € geltend. Mit Abschluss des Darlehensvertrages ist der Bank das betreffende Fahrzeug sicherungsübereignet worden. Die Bank kündigt mit Eröffnung den Darlehensvertrag und stellt die Forderungen fällig.

Sie meldet die 20.000,00 € zur Insolvenztabelle an.

Der Verwalter würde diese Anmeldung nicht feststellen, weil die Bank ja noch ein Sicherungsrecht hat. Wenn die Bank also das Fahrzeug einzieht und verwertet, verringert sich ja deren Forderung um den entsrpechenden Betrag. Dieser Betrag ist zum Zeitpunkt der Forderungsanmeldung dem Verwalter nicht bekannt. Er stellt also die Forderung für den Ausfall fest. Für den Ausfall heißt, wenn der Gläubiger bis zur Ausschlussfrist § 189,190 InsO nicht nachweist, in welcher Höhe er mit seiner Forderung nun tatsächlich ausgefallen ist (heißt also, welche Forderung nun tatsächlich nach Verwertung des PKW noch besteht), dann würde der Gläubniger im Falle einer Verteilung nichts abbekommen. Sie werden von diesem Gläubiger dann dennoch befreit.

also Vollendung des Beispiels:

Fahrzeug wird seitens der Bank verwertet für 10.000,00 €. Die Bank übermittelt entsprechende Unterlagen an Insolvenzverwalter. Dieser stellt nun den Ausfall fest in diesem Fall 20.000,00 € - 10.000,00 € = 10.000,00 €

Das ist dann die endgültig feszustellende Forderung.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.
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Beste Grüße
 

Pippalu

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Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 14:10:13 »

Ahh ok verstehe es jetzt besser.
Aber es hat keine Bank irgendwelche Sicherungen von mir. hmmm

Ich verstehe das eh nicht ich habe eigentlich nur "normale Forderungen" nichts kompliziertes und das Verfahren ist jetzt schon 1 1/2 Jahre offen.
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tomwr

Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #3 am: 21. November 2012, 15:16:06 »

Vielleicht eine Lohnabtretung ?  :wink:
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InsOmania

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Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #4 am: 21. November 2012, 15:18:44 »

Offensichtlich haben Sie doch Kenntnis davon erlangt, dass eine Forderung für den Ausfall festgestellt worden ist. Dann können Sie doch ggf. auch ersehen, um welchen Gläubiger es sich hier handelt. Ferner besteht jederzeit die Möglichkeit, sich beim Treuhänder diesbezüglich zu erkundigen, oder die Akte beim Treuhänder einzusehen. Dann wissen Sie genau, wie die Feststellung der Forderung für den Ausfall begründet ist. Mit der Akteneinsicht beim Treuhänder haben Sie auch die Möglichkeit festzustellen, welche Gründe dafür sprechen, warum das Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. In der Regel ist der Verwalter seitens des Gerichts beauftragt, in halbjährlichen Abständen Zwischenberichte einzureichen. Diese diesen aus Sicht des Gerichts dazu, den aktuellen Stand der Vermögensverwertung festzustellen. Lassen Sie sich doch ganz einfach Einblick in den letzten Zwischenbericht geben, dann wissen Sie genau, welche Gründe für die Verzögerung vorliegen. Der Verwalter bzw. Treuhänder wird sich dem sicher nicht verwehren.

Die von Tom erwähnte Lohnabtretung würde durchaus Sinn ergeben. Diese hätte für die Dauer von zwei Jahren nach Eröffnung Bestand. Bei vielen Gerichten kann der Schlussbericht vor Ablauf dieser Frist nicht eingereicht werden. Ich kenne ein Gericht hier bei uns, dass den Schlussbericht auch eingereicht haben will, wenn eine Gehaltsabtretung besteht.
« Letzte Änderung: 21. November 2012, 15:21:06 von InsOmania »
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Beste Grüße
 

Pippalu

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Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #5 am: 21. November 2012, 16:21:59 »

Hallo zusammen, ich werde mal genauer Nachfragen oder eventuell mal beim Gericht vorbeischauen.
Muss ich das anmelden oder kann ich einfach dort vorbeigehen?

Nein eine Lohnabtretung gibt es nicht ist auch ausgeschossen.
Der Pfändbare Betrag wird seit Anfang an den TH abgeführt von meinen Arbeitgeber.

ich will ja das alles richtig läuft wenn es schon in Vergangenheit schlecht für mich gelaufen ist, will ich wenigstens das es
in Zukunft besser wird.
« Letzte Änderung: 21. November 2012, 16:27:21 von Pippalu »
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tomwr

Re: festgestellt für den Ausfall
« Antwort #6 am: 22. November 2012, 11:39:01 »

Hallo zusammen, ich werde mal genauer Nachfragen oder eventuell mal beim Gericht vorbeischauen.
Muss ich das anmelden oder kann ich einfach dort vorbeigehen?
Das hängt vom Gericht ab. Ein vorheriger Anruf mit Abstimmung/Ankündigung mit dem zuständigen Rechtspfleger ist durchaus vorteilhaft.
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