Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nicky am 07. Juli 2009, 12:04:03

Titel: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 12:04:03
Hallo Forum,

ich bin jetzt in der Insolvenz (Eröffnung war am 16.6.09 um 11 Uhr).  Da ich Besitzer eines PKWs bin, lässt mein Treuhänder nun durch mein Finanzamt prüfen, wie sich die Eigentumsverhältnisse gestalten. Angeblich gilt (nach dem Zivilrecht) der als Eigentümer, wer im Kaufvertrag und Brief steht. Bei mir steht die Mutter im Vertrag und ich im Brief.  :dntknw:

Meine Frage: wie soll ich das jetzt verstehen? Ich hab mich schriftlich dazu geäußert dem TH gegenüber, dass Mutter Eigentümer ist und es keine Schenkung gab. Aber der TH will jetzt abwarten auf die Antwort des FA.  :?

Liebe Grüße
nicky

Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: makro am 07. Juli 2009, 13:14:57
Das Finanzamt? Sicher? Die sind doch nur für die KFZ-Steuer da aber doch für nix anderes!  :gruebel: Ist vielleicht das Strassenverkehrsamt gemeint?
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 13:43:52
Hallo makro,

ich nehme mal an, dass die Zulassungsstelle dies regelt.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: makro am 07. Juli 2009, 13:47:59
Hallo makro,

ich nehme mal an, dass die Zulassungsstelle dies regelt.

Ja, das meinte ich ja (Zulassungsstelle, Strassenverkehrsamt), nur was hat das Finanzamt damit zu tun?
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 13:53:22
das hat mir der th nicht gesagt. aber die Zulassungsstelle ist im FA drin.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 13:53:43
Das Fa wird Dir noch nen neuen Steuerbescheid schicken wenn die von der Inso erfahren.

Denn wenn du die Rechnung vor Eröffnung gezahlt hast, beginnt mit Eröffnung ein neues Steuerjahr ....das zu erstattende Restguthaben geht in die Masse und Du bekommst ne neue Rechnung....also zahlst Du die Steuern 2x ......

Das nur nebenbei bemerkt............. :coffee:
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 13:58:01
das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. ich warte erst mal ab, was das FA meinem TH erzählt. dann sehen wir weiter. Fakt ist, dass der TH nur wissen will, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

ich meld mich dann wieder. Danke vorerst.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 14:01:24
Aber ich kanns mir vorstellen....weil ich es auch mitgemacht habe.....gibt so einiges was man sich nicht vorstellen kann aber dann doch knüppeldick kommt in der Inso......und wenn du dann noch nen hypergenauen TH hast viel Spass.....

Mann Eigentümer is derjeneige der Im Brief steht....war schon immer so....ist so und wird auch so bleiben...was hast Du denn da für einen TH ??
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 14:08:05
Ist die Pluta.net und die Sachbearbeiterin hat bereits die Konto-Kündigung veranlasst. Wir hatten noch keinen Besprechungstermin. Evt. nächste Woche will sie mich besuchen und mit mir alles besprechen. Soweit warte ich erst mal ab und notier mir alle Fragen zum Thema Inso, Auto usw. Ein Guthabenkonto habe ich bereits und bisher gab es - Gott sei Dank! - keine Probleme. Mein altes PB-Girokonto geht jetzt vor die Hunde, aber das wusste ich schon länger.

Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 14:11:58
Ach die Alte ........

Was ist das denn für ein Verein der ein Girokonto kündigt und dem Schuldner noch mehr Probleme macht  ??

Ich wünsch Dir was.... :wink:

Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: makro am 07. Juli 2009, 14:15:42
Ist die Pluta.net und die Sachbearbeiterin hat bereits die Konto-Kündigung veranlasst.

ach du Gott, eine Riesenkanzlei. Praktisch, die haben ja gleich einen Internetshop wo man das Zeug kaufen kann was woanders weggepfändet wurde, da kann man auch Märklin kaufen.......

Wat bin ich froh an einen einzigen TH/IV geraten zu sein.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 14:21:55
Was meinst du mit Internetshop? Du meinst, die verkaufen gepfändete Sachen? Also sprich, wenn mein Fernseher dran glauben muss, dann wird der bei denen im Internetshop stehen?  :gruebel:
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 14:22:31
@ makro

Ich bin auch foh...soweit....bis jetzt....is zwar ein Hohlbohrer aber noch ok.....im Vergleich zu dem was man hier so liest
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 14:24:02
@ nicky

so wird es sein....... :coffee:

Muss ja zu Geld gemacht werden irgendwie.....
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: lucca_m am 07. Juli 2009, 15:07:58
Ihren Fernseher werden Sie da bestimmt noicht finden, da er nicht gepfändet wird. Es sei denn er ist auf Raten gekauft und noch nicht bezahlt. Abr in diesem Fall ist es ja auch nicht "Ihr" Fernseher.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 15:09:41
der Fernseher ist ein Geschenk meiner Mutter gewesen, zu Weihnachten vor ca. 4 Jahren.
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 15:25:02
Den Tv wird man nicht nehmen wenns kein 60 Zoll Plasma ist........es darf nicht mehr geholt werden als durch einen Gerichtsvollzieher auch..gibt auch unpfändbare Sachen....

Aber ist typisch Deutsch......wenns an die Glotze , Playstation und ans Auto geht steht alles Kopf und wird nervös...... :wink: :wink:

Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 16:04:01
wir leben eben in einer Konsumgesellschaft. Aber das Auto kommt meiner pflegebedürftigen Vermieterin zu Gute, für die Arztfahrten usw. mache... Sie ist nämlich alleine und hat keinen Menschen, der sich um die 87jährige Schwerstbehinderte kümmert. Und vielleicht kriegt mein 10jähriger Golf noch ne galgenfrist, wie es so schön heißt...
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 16:08:21
Deinen TH/IV wird die arme , alte und Kranke Oma leider nicht interssieren.... :nono:

Aber warte es einfach ab was kommt.........was anderes bleibt Dir sowieso nicht übrig... :coffee:
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 07. Juli 2009, 16:17:15
klar doch, die Saftsäcke (sorry) gehen hier wirklich über Leichen grrrhhh    :fuchsteufelswild:  denen könnt man eine latschen.

Aber was solls. Abwarten und Tee trinken.  :coffee:

War ja ein regen Schriftwechsel zu diesem leidigen Thema. Danke sehr für den interessanten Austausch.

Gruß nicky
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: rookie am 07. Juli 2009, 16:28:12
Keine Ursache.......dieses "leidige" Thema taucht hier jeden tag neu auf.......... :wink:
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: nicky am 10. Juli 2009, 00:32:16
Kurze Zwischenmeldung:
eine Rückfrage an meinen Treuhänder ergab, dass das Auto nicht in die Masse geht. wenn meine Mutter lt. Kaufvertrag die Eigentümerin ist, auch wenn ich als Halter im Brief stehe. Ich steh nur deshalb drin, weil ich die Steuern und Versicherungen bezahle.
Ein anderer Anwalt aus meinem Bekanntenkreis bestätigte mir das Gleiche, und vom Insolvenzgericht Nürnberg bekam ich nochmals die Bestätigung, da arbeitet eine gute Freundnin von mir. Nun warten wir auf die Rückmeldung der KFZ-Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug gemeldet ist.

Bis dahin schönen Gruß
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: ThoFa am 10. Juli 2009, 08:56:23
Hallo,

eine Rückfrage an meinen Treuhänder ergab, dass das Auto nicht in die Masse geht. wenn meine Mutter lt. Kaufvertrag die Eigentümerin ist, auch wenn ich als Halter im Brief stehe. ...

dies weiter jeder Jurastudent im ersten Semester, ist schon bedenklich, dass ein IV/TH  da noch jemanden anderes fragen muss..... :?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
Beitrag von: lachendeTraene am 10. Juli 2009, 09:03:19

Mann Eigentümer is derjeneige der Im Brief steht....war schon immer so....ist so und wird auch so bleiben...was hast Du denn da für einen TH ??

Das ist so nicht richtig. Ich stehe im Kaufvertrag und mein Vater im Brief. Das heisst ich bin Eigentümer und mein Vater Besitzer. Steht auch auf der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) drauf unter C.4c, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.

Früher war es üblich, dass derjeniger der im Fahrzeugbrief stand gleichzeitig der Eigentümer ist. Heuzzutage ist das nicht mehr so einfach. Da muss man genauer hingucken.

Dadurch, dass ich in dem Kaufvertrag stehe, gehört das Auto mir solange es keinen neuen Kaufvertrag gibt.