Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Inso-was-nun am 22. Januar 2010, 20:42:37
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Hallo Ihr Lieben mit demselben Problem,
mein Treuhänder hat mir die Insolvenztabelle nach §175 Inso zur Kenntnissnahme zugesendet. In dem Schreiben des Insolvenzverwalters steht der Satz:
Sollten nicht alle von Ihnen benannten Gläubiger in der Tabelle aufgeführt sein, so liegen von diesen Gläubigern bisher keine Anmeldungen vor. Trotz allem sind auch diese nicht angemeldeten Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst
Nun, ich schaue die Auflistung an und sehe, das Finanzamt hat die Einkommensteuer für 2007 vollständig erfasst und richtig angegeben.
Allerdings fehlen 2008 und 2009 und damit sind ca. 50.000 Euro nicht vom Finanzamt angegeben :wow:
Jetzt bin ich mir natürlich mal wieder völlig unsicher darüber, wie ich mich da verhalten soll ... :cry: :mad2:
Bitte, wer kann mir dazu etwas sagen? Kann ich davon ausgehen , dass ....
Nee,oder ? Das kann doch nicht .... sein ? :uneinsichtig:
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alles ganz normal ...
Das FA kann nocht bis vor den Schlusstermin nachmelden (kommt evtl. noch bzw. 2009 war noch vermutlich gar berechnet).
Wenn das versäumt wird, begrenzen sich die Schulden, die zur Tabelle angemeldet und rechtskräftig festgestellt wurden.
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Danke Feuerwald. Zu früh gefreut ... :lollol:
Also erst Berichtstermin, Prüfungstermin und dann irgendwann der Schlusstermin. Habe gerade nachgelesen, dass dieser im Internet dann veröffentlich wird
Also, ich bin ja gespannt ob das FA nachmeldet, denn wegen eines Umzuges und eines Wechsels des Landkreises und des zuständigen FA's habe ich gerade eine Latte an Steuernummern erhalten, welche man sich nicht mehr auf den Unterarm tätowieren lassen könnte, weil dazu der Platz fehlt.