Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: alexsp am 08. Juli 2013, 21:19:59

Titel: Finanzamt Insolvenzverfahren was ist mit Auflassunsgvermerk
Beitrag von: alexsp am 08. Juli 2013, 21:19:59
Hallo,

Das Finanzamt hat gegen meine Frau einen Insolvenzantrag gestellt. Wir sind bereits seit über 1 Jahr Hartz4 Empfänger. Wir wohnen noch in den Haus was wir mal erworben haben, aber noch nicht alles bezahlt haben, meine Frau steht nur in den Auflassunsgsvermerk als Käufer. Eigentümer sind noch der Sohn und die Mutter (Verkäufer). Unsere Anwältin sagte das es Mangels Masses angewiesen wird.

Aber was passiert mit den Auflassunsgvermerk ??? löscht der Insolvezverwalter den ??? oder wie ???

danke
Titel: Re: Finanzamt Insolvenzverfahren was ist mit Auflassunsgvermerk
Beitrag von: Insokalle am 14. Juli 2013, 11:23:10
Ein bisschen dünn die Infos.
Wenn Ihre Frau keine eigenen Anträge stellt und das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, gibt es keinen IV, der irgendwie Einfluss nehmen kann.
Anscheinend besteht aber schon eine sog. Anwartschaft auf das Grundstück, die dann zum Vermögen gehören würde und irgendwie bewertet werden müsste. Außerdem dürfte sie pfändbar sein, zB durch das FA.