Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Eule2014 am 20. Oktober 2014, 14:48:07

Titel: Finanzamt macht Ärger
Beitrag von: Eule2014 am 20. Oktober 2014, 14:48:07
Hallo ihr Lieben,

ich bin froh diese Seite gefunden zu haben und hoffe ihr Hilfe zu bekommen.

Kurz zu mir:
Insoeröffnung: Ende 2010
Wohlverhaltensperiode :seit 2012 /Ankündigung RSB/ Verfahrensaufhebung.
Hatte eine Einzelunternehmung so das Private und unternehemsschulden in ein Insolvenzverfahren gegangen sind.


Bisher hatte ich keine Probleme mit dem Finanzamt ( am alten Wohnort). Nun bin ich aber umgezogen ( 20 km) und nun ist ein anderes Finanzamt für mich verantwortlich ...

Gestern nun hatte ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher in meinem Briefkasten. Er will mich pfänden wegen einer Summe von 5900,24 Euro.  4800 Euro wurden zur Insolvenztabelle angemeldet. Woher die Differenz kommt kann ich leider nicht genau sagen. Nach insolvenzeröffnung
Hatte ich 2010 eine Nachzahlung ( für den Monat Dezember ) über 140 Euro weil geschätzt wurde, 2011,2012,2013 habe ich nur Guthaben gehabt welches das Finanzamt einbehalten hat. Also muss die Differenzsumme auch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen.

Was kann ich tun ? Anscheinend gibt es ein Kommunkationsproblem zwischen dem Finanamt am alten und Fianzamt am neuen Wohnort.

LG und danke




Titel: Re: Finanzamt macht Ärger
Beitrag von: Insoman am 20. Oktober 2014, 16:05:02
Dann sollten Sie Ihr "neues" FA mal in Kenntnis der Sachlage bringen.
(Eröffnungsbeschluss, etc.)
Titel: Re: Finanzamt macht Ärger
Beitrag von: Eule2014 am 20. Oktober 2014, 16:48:07
Und das reicht dann ?? Ich meine dann wird das Finanzamt die Füße still halten ?
Titel: Re: Finanzamt macht Ärger
Beitrag von: Insoman am 21. Oktober 2014, 16:26:12
Zitat
Woher die Differenz kommt kann ich leider nicht genau sagen..
Es könnte sich um Säumniszuschläge handeln, die als Nebenforderung u.U. nicht zur Tabelle angemeldet wurden..

normalerweise sollte das FA nach der Mitteilung Ruhe geben.
Vielleicht noch der Hinweis, dass die Vollstreckung für Insolvenzgläubiger auch in der WVP untersagt ist, weil sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht..
$294 InsO
Zitat
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig.
Titel: Re: Finanzamt macht Ärger
Beitrag von: Sannypless am 22. Oktober 2014, 20:44:30


ja die lieben Finanzämter....  :rougi: :uneinsichtig:

mir hatte nach dem Umzug das Finanzamt ein neue Steuernummer untersagt mit den Worten... Sie sind ja pleite sie brauchen keine Steuernummer  :mad2: :mad2: :mad2: :mad2:

Zwangsvollstreckungen sind bis zur Restschuldbefreiung restlos untersagt, der einzige der Pfändungen vornehmen darf ist der TH und sonst niemand.

Desweiteren darf das Finanzamt nur die Guthabengelder aus dem Jahren 2010-2012 einbehalten.
Da du ab 2012 in die WVP gekommen bist, darfst du die Rückerstattung behalten, es sei denn du hattest noch Steuerschulden beim Finanzamt die damit gedeckt wurden.

An deiner Stelle würde ich wie mein Vorredner bereits erwähnt hat dem Finanzamt den Gerichtsbeschluss mitteilen und ggf. nochmals anfragen warum die Steuerrückersattungen aus der WVP einbehalten haben.
Das ist nämlich nicht erlaubt...aber wie gesagt nur solang du keine Steuerschulden hattest