Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: noelmaxim am 12. Mai 2009, 00:28:11

Titel: Finanzamt stellt Insolvenzantrag
Beitrag von: noelmaxim am 12. Mai 2009, 00:28:11
Liebe Leidgenossen,

Das Finanzamt hat nun aufgrund von 70.000 Euro Steuerschulden mit der Begründung der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag ( bei mir kommt die Regelinsolvenz ) für/gegen mich gestellt. Ich hatte nun 2 Wochen Zeit mich zu äußern. Dem Schreiben lag ein Antrag bei, sowie ein Hinweis, dass es eine Restschuldbefreiung, sollte diese gewünscht werden, nur dann erfolgen kann, wenn ich selber einen Antrag stelle.

Was passiert  nun, wenn ich innerhalb der Frist ( ich meine die ist sogar schon vorbei ) den Antrag nicht selber stelle? Ist dann ein für alle Mal die Restschuldbefreiung ausgeschlossen?

Wie verlängere ich die Frist? Ich habe so viel weitere Gläubiger, als dass das bestimmt noch mind. eine Woche dauert, bis ich die alles ausfindig gemacht habe. Wie gehe ich jetzt vor, denn die Gläubiger müssen ja alle aufgeführt werden.

Was kommt jetzt? Insolvenzantrag, wie geht es zeitlich weiter? Was passiert mit meinem nicht pfändbaren Lohn? Sollte ich mir diesen bar auszahlen lassen? Was habe ich jetzt vorrübergehend zu beachten bzw. zu machen, damit ich aus  nicht pfändbaren Lohn liquide bin? Mein AG macht fast alles mit, was rechtlich ok ist!

Danke für richtungsweisende Tipps.
Titel: Re: Finanzamt stellt Insolvenzantrag
Beitrag von: Feuerwald am 12. Mai 2009, 09:08:22
Ist dann ein für alle Mal die Restschuldbefreiung ausgeschlossen?

-> nicht für alle mal, aber wenn es nun zur Eröffnung kommt, wäre in diesem  Verfahren vermutlich keine RSB möglich.


Wie verlängere ich die Frist? Ich habe so viel weitere Gläubiger, als dass das bestimmt noch mind. eine Woche dauert, bis ich die alles ausfindig gemacht habe.

-> Antrag auf Fristverlängerung stellen und gut begründen. Das geht meist für 1- 2 Wochen.  Evtl. umgehend einen RA oder eine SB einschalten, die können ebenso versuchen eine Fristverlängerung zu beantragen.


Wie gehe ich jetzt vor, denn die Gläubiger müssen ja alle aufgeführt werden.

-> Machen Sie das so gut wie möglich.


Was kommt jetzt? Insolvenzantrag, wie geht es zeitlich weiter? Was passiert mit meinem nicht pfändbaren Lohn? Sollte ich mir diesen bar auszahlen lassen? Was habe ich jetzt vorrübergehend zu beachten bzw. zu machen, damit ich aus  nicht pfändbaren Lohn liquide bin? Mein AG macht fast alles mit, was rechtlich ok ist!

-> Prüfen ob die Frist bereits abgelaufen ist, Fristverlängerung oder ggf. ob Gründe vorliegen, weswegen die Frist versäumt wurde. Eigenantrag und Antrag auf RSB sowie Stundung der Verfahrenskosten stellen. Wenn das nicht passiert oder nicht mehr möglich ist, haben Sie die vorliegenden Anhörungsbogen auszufüllen. Ob es dann zu einer Eröffnung des Verfahrens kommt ist dann davon abhängig, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist.