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Autor Thema: Finanzamt und Inso-Tabelle  (Gelesen 2664 mal)

foxtra

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Finanzamt und Inso-Tabelle
« am: 10. April 2009, 14:18:32 »

Hallo Forengemeinde,

ich habe Inso angemeldet, WVP noch nicht erreicht. Ich habe auch Schulden beim Finanzamt, diese natürlich auch ordnungsgemäß angemeldet. Allerdings ist das Finanzamt nicht in der Inso-Tabelle enthalten, die mir mein IV zugesendet hat. Demnach hat das FA wohl gar nicht angemeldet.

Was ist nun mit diesen Schulden? Kann das FA sich diese auf anderem Wege von mir wieder holen, z.B. durch Verrechnung evtl. Guthaben (ESt, VSt) während der WVP? Oder haben die dann Pech gehabt, weil nicht angemeldet?

Weiß jemand Genaueres?

LG

foxtra
« Letzte Änderung: 10. April 2009, 14:40:53 von foxtra »
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foxtra

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #1 am: 14. April 2009, 08:29:36 »

Weiß denn niemand eine Antwort  :Oh_no:
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paps

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #2 am: 14. April 2009, 18:41:27 »

m.E. sind Aufrechnung und Anmeldung zur Tabelle 2 Paar Schuhe.
Jeder Insogl. kann mit eigenen Forderungen aufrechnen, sofern eine Aufrechnungslage entsteht.

Haben sie denn nicht angemeldet?
Meist vergessen die das nämlich nicht.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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foxtra

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #3 am: 14. April 2009, 18:58:52 »

Hallo Paps,

hoffentlich haben Sie einen schönen Osterurlaub gehabt?

Nein, das Finanzamt ist in der Insotabelle nicht enthalten, haben also wohl nicht angemeldet. Welche Auswirkungen hat das jetzt? Können die trotzdem meine Forderungen aus USt. und/oder ESt. auch während der WVP so ohne weiteres verrechnen?
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paps

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #4 am: 14. April 2009, 20:09:13 »

Eine Anmeldung kann noch bis zum Schlußtermin erfolgen.

M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung eine Aufrechnungslage.
Da ja nur von Insolvenzgläubigern die rede ist und diese ja alle GL sind, die eine berechtigte Forderung haben.

Zur Aufrechnung mit USt siehe auch Insokalle.
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foxtra

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #5 am: 14. April 2009, 20:21:45 »


M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung eine Aufrechnungslage.

Sorry, Paps, aber den Satz verstehe ich nicht...

Zur Aufrechnung mit USt siehe auch Insokalle.

???  :neutral:
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paps

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Re: Finanzamt und Inso-Tabelle
« Antwort #6 am: 14. April 2009, 22:30:56 »



M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung, eine Aufrechnungslage.

Sorry, Paps, aber den Satz verstehe ich nicht...

komma eingefügt  :wink:
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