Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Centis am 06. Dezember 2010, 22:47:51
-
Hallo zusammen, seid 3 Wochen bin ich in der Privatinsolvenz. Vor ca. 4 Wochen habe ich vom Finanzamt einen Steuerbescheid für das Jahr 2009 mit einem Guthaben von ca. 3000.-- Euro erhalten. Ich habe meiner Treuhänderin gerade mitgeteilt das dieses Guthaben vom Finanzamt besteht, leider konnte sie mir nicht sagen ob ich dieses Geld behalten darf. Wer kann mir sagen was mit dem Geld passiert ?
LG Centis
-
Hallo !
Zuerst einmal ist es deine Insolvenzverwalterin, erst in der WVP wird Sie zur TH !
Das Geld fließt meiner Meinung nach komplett in die Masse, ist also weg !
-
Guten Morgen,
Steuererstattungen VOR und BIS zur Aufhebung des Verfahrens sind Massezugehörig und gehen in vollem Umfang an den TH.
:hi:
-
"Zuerst einmal ist es deine Insolvenzverwalterin, erst in der WVP wird Sie zur TH !"
-> in der Verbraucherinsolvenz gilt:
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden von dem Treuhänder (§ 292) wahrgenommen. Dieser wird abweichend von § 291 Abs. 2 bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt. Die §§ 56 bis 66 gelten entsprechend.
Deshalb Treuhänder und nicht Insolvenzverwalter.