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Autor Thema: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????  (Gelesen 2597 mal)

fanchon

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Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« am: 16. November 2008, 21:32:29 »

Hallo und Guten Abend,

bin echt froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe nun auch in der richtigen Abteilung zu sein.

Mir geht es seit gut 2,5 Monaten nur schlecht. Mein Magen rebelliert, meine Nächte werden immer kürzer, ich kann nichts essen und und und ………, nur geheult habe ich noch nicht oder meine Kinder wegen der angespannten Lage ungerecht behandelt.

Also, nun lese schon seit einer Stunde hier mit, doch finde ich nichts, was meine derzeitigen Fragen so richtig beantwortet, bzw. sicher sein lässt.

Unter " Suche " scheine ich auch nicht die relevanten Schlüsselwörter einzugeben, daher nun mein erstes Thema:

Im März 08 selbstständig gemacht, lief anfangs auch sehr gut an, bis August fast im schwarzen Bereich.
Waren im Grunde ein Team von drei Kollegen (Vertrieb, Buchhaltung, Mädchen für alles) die nach der Insolvenz des Arbeitgebers eine GmbH gründen wollten. Da die anderen Beiden kein Eigenkapital hatten, bin ich erst einmal als Einzelunternehmer gestartet. 2009 wollten wir die Firma dann in eine GmbH wandeln. Im August fiel die Vertrieblerin von heute auf morgen aus (eigene Geschichte) und seither versuche ich (bin einfach kein Vertriebler) den Bestand zu erhalten. Doch nun gehen, auch jahreszeitlich bedingt, einige Aufträge zurück.  Ohne neuen Vertriebler, bzw. Aufträge, geht es nicht.
Jetzt bin ich seit 14 Tagen mit einem Vertriebler im Gespräch, der sehr am Auftragsbestand interessiert ist und mir daher vorschlug eine GmbH mit ihm zu gründen, in der wir die bestehenden Aufträge mit den entsprechenden Mitarbeitern weiter führen können. Ich denke, dass die Kunden mitziehen werden, da sie sonst wieder neue Mitarbeiter anlernen müssten.

Meine 1.Frage ist nun: Kann ich diese GmbH  mitgründen?

 2. Frage: Welche Zugriffsrechte hätte ein Insolvenzverwalter auf die GmbH?

Frage 3:  Wenn ich diese GmbH nicht mitgründen darf, kann ich dort als Angestellter beschäftigt sein? (Die andere Kollegin ist interessiert)

Meine 4.:  Darf ich den Mitarbeitern kündigen (z.B. zum 30.11.2008), damit sie in der GmbH angestellt werden können, oder mache ich mich da in irgendeiner Weise strafbar, weil damit der Firma die Grundlage der Einnahmen entzogen wird. Anschließend wollte ich die Insolvenz (01.12.2008) anmelden. Offene Rechnungen und bis dahin zu erwartende Einnahmen werden noch ausstehende Löhne, die Krankenkassen und die Lohnsteuer decken. Mit der Umsatzsteuer (heftig) und den Gläubigern (drch. Finanzierung von zwei Firmenfahrzeugen noch heftiger) sieht es da schon anders aus.

Frage 5: Ein Verwandter hat mir ein Darlehen gegeben, das ich mit einem Ende November fälligen Betrag aus einem Sparvertrag zurückzahlen wollte. Geht das, oder ist das ?Unterschlagung?, da ich ja beabsichtige Insolvenz anzumelden.

Frage 6: Wenn das alles aus welchen Gründen auch immer nicht geht, kann ich mich dann direkt mit dem Tag des Insolvenzantrags bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Oder muss ich erstmal warten, bis.........
Ich brauche eine neue Stelle oder vorerst das ALG I.

Das wären die ersten Fragen und ich hoffe auf  eure Antworten oder Links zu Seiten in denen ich das nachlesen kann.

Ich möchte nicht missverstanden werden. Ich  Ich will meine Schulden bezahlen und wenn es bis zum Ende meiner Tage bedeutet. Ich habe immer gearbeitet, ich kann gar nicht ohne.

Vielen Dank im Voraus!

fan
« Letzte Änderung: 17. November 2008, 18:23:38 von fanchon »
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paps

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Re: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« Antwort #1 am: 16. November 2008, 23:34:44 »

sorry, aber so wird es nicht mit den Antworten funktionieren.

Das GmbH-Recht ist zu kompliziert, um auf allgemein gestellte Fragen antworten zu können.

Gerade unter der Problematik Altschulden und neue GmbH gibt es vieles zu beachten.
Sie werden um eine fachmännische Beratung im Detail nicht herum kommen.

Sie können natürlich auch mit /unter der jetzigen Firma Inso anmelden.
Aber auch hier gilt, was soll erreicht werden?



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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« Antwort #2 am: 16. November 2008, 23:42:26 »

ich denke auch, solche Fragen sind für Foren nicht geeignet, da einfach zu viel abgearbeite werden muss. Machbar und denkbar ist alles.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

fanchon

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Re: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« Antwort #3 am: 17. November 2008, 18:36:52 »

Hallo und Guten Abend,

ich bedanke mich für eure Antworten.

Termin beim Rechtsanwwalt steht!

Aber es waren ja nicht alles GmbH-Fragen. Könnt ihr mir zu Frage  5 und 6 etwas schreiben!

Frage 5: Ein Verwandter hat mir ein Darlehen gegeben, das ich mit einem Ende November fälligen Betrag aus einem Sparvertrag zurückzahlen wollte. Geht das, oder ist das ?Unterschlagung?, da ich ja beabsichtige Insolvenz anzumelden und einen Gläubiger besonders behandel. (Darlehensvertrag mit diesen Vereinbarungen besteht seit August 2008)

Frage 6: Wenn das alles aus welchen Gründen auch immer nicht geht, kann ich mich dann direkt mit dem Tag des Insolvenzantrags bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Oder muss ich erstmal warten, bis.........
Ich brauche  eine neue Stelle oder vorerst das ALG I.

Danke! und

liebe Grüße

fan
 

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paps

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Re: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« Antwort #4 am: 17. November 2008, 19:01:25 »

Sicherlich haben Sie doch damals den Sparvertrag als Sicherheit abgetreten, einschließlich des Auszahlungsanspruchs?

Sie können sich mit Auflösung der Firma arbeitslos melden.
Vorher käme unterstützende Hilfe zum Lebensunterhalt über die Arge in Betracht.
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ThoFa

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Re: Firmenumbau, Regelinsolvenz, Neugründung????
« Antwort #5 am: 20. November 2008, 13:53:43 »

Hallo,

Meine 1.Frage ist nun: Kann ich diese GmbH  mitgründen?

Ja.

2. Frage: Welche Zugriffsrechte hätte ein Insolvenzverwalter auf die GmbH?

Auf Ihren Anteil komplett.

Frage 3:  Wenn ich diese GmbH nicht mitgründen darf, kann ich dort als Angestellter beschäftigt sein? (Die andere Kollegin ist interessiert)

Sie dürfen angestellt sein, wo es Ihnen gefällt.

Meine 4.:  Darf ich den Mitarbeitern kündigen (z.B. zum 30.11.2008), damit sie in der GmbH angestellt werden können, oder mache ich mich da in irgendeiner Weise strafbar, weil damit der Firma die Grundlage der Einnahmen entzogen wird. Anschließend wollte ich die Insolvenz (01.12.2008) anmelden. Offene Rechnungen und bis dahin zu erwartende Einnahmen werden noch ausstehende Löhne, die Krankenkassen und die Lohnsteuer decken. Mit der Umsatzsteuer (heftig) und den Gläubigern (drch. Finanzierung von zwei Firmenfahrzeugen noch heftiger) sieht es da schon anders aus.

Kündigen dürfen Sie auch, wie Sie lustig sind und die Mitarbeiter das mitmachen.

Frage 5: Ein Verwandter hat mir ein Darlehen gegeben, das ich mit einem Ende November fälligen Betrag aus einem Sparvertrag zurückzahlen wollte. Geht das, oder ist das ?Unterschlagung?, da ich ja beabsichtige Insolvenz anzumelden.

Das holt sich der Insolvenzverwalter zurück.

Frage 6: Wenn das alles aus welchen Gründen auch immer nicht geht, kann ich mich dann direkt mit dem Tag des Insolvenzantrags bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Oder muss ich erstmal warten, bis.........
Ich brauche eine neue Stelle oder vorerst das ALG I.

Sie könne sich gleich arbeitslos melden, ob Sie ALG I erhalten, kommt auf die Umstände an.

Ums zusammenzufassen. Das was Sie vorhaben ist eine klassische Vermögensverschiebung, Gläubigerbenachteiligung und und und. Wenn Sie da einen Fehler machen, haben Sie hinterher mehr Probleme als vorher. Bin gespannt was Ihr Anwalt Ihnen sagt, wird bestimmt lustig. Fragen Sie mal Herrn Pooth, was ihm seine Anwälte so alles eingebracht haben.  :wink:

MfG

ThoFa
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