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Autor Thema: Fließt eine Gehaltsnachzahlung in die Inso-Masse?  (Gelesen 1548 mal)

cgschmidt

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Fließt eine Gehaltsnachzahlung in die Inso-Masse?
« am: 26. März 2010, 08:09:04 »

Hallo,

fließt eine mögliche Gehaltsnachzahlung, die die Zeit vor der (Verbraucher-)Insolvenzeröffnung betrifft, dem Insolvenzverwalter zu, wenn sie nach der Eröffnung ausgezahlt wird? Oder kann ich sie uneingeschränkt behalten?

Danke für Antworten!
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rookie

  • Gast
Re: Fließt eine Gehaltsnachzahlung in die Inso-Masse?
« Antwort #1 am: 26. März 2010, 08:48:51 »

Ja ist pfändbar.

Die Nachzahlung wird zum Nettogehalt hinzugerechnet in dem Monat, an dem das Geld ausgezahlt wird. Daran bemisst sich dann die Pfändungsgrenze.

Beispiel: 1000€ Gehalt + 600 Nachzahlung = 1600

Sie gehen dann mit den 1600 in die Pfändungstabelle.

Falls Sie die Nachzahlung zusammen mit dem Gehalt bekommen gilt das Gleiche.

Unterhaltsberechtige Personen vorhanden`?

 
PS. Kann Ihr Chef das Geld nicht mit z.B. Freizeit abgelten ??

Dann hätten Sie wenigsten was davon.


« Letzte Änderung: 26. März 2010, 13:58:58 von rookie »
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