Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 26. März 2010, 08:09:04
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Hallo,
fließt eine mögliche Gehaltsnachzahlung, die die Zeit vor der (Verbraucher-)Insolvenzeröffnung betrifft, dem Insolvenzverwalter zu, wenn sie nach der Eröffnung ausgezahlt wird? Oder kann ich sie uneingeschränkt behalten?
Danke für Antworten!
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Ja ist pfändbar.
Die Nachzahlung wird zum Nettogehalt hinzugerechnet in dem Monat, an dem das Geld ausgezahlt wird. Daran bemisst sich dann die Pfändungsgrenze.
Beispiel: 1000€ Gehalt + 600 Nachzahlung = 1600
Sie gehen dann mit den 1600 in die Pfändungstabelle.
Falls Sie die Nachzahlung zusammen mit dem Gehalt bekommen gilt das Gleiche.
Unterhaltsberechtige Personen vorhanden`?
PS. Kann Ihr Chef das Geld nicht mit z.B. Freizeit abgelten ??
Dann hätten Sie wenigsten was davon.