Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 26. März 2010, 08:09:04

Titel: Fließt eine Gehaltsnachzahlung in die Inso-Masse?
Beitrag von: cgschmidt am 26. März 2010, 08:09:04
Hallo,

fließt eine mögliche Gehaltsnachzahlung, die die Zeit vor der (Verbraucher-)Insolvenzeröffnung betrifft, dem Insolvenzverwalter zu, wenn sie nach der Eröffnung ausgezahlt wird? Oder kann ich sie uneingeschränkt behalten?

Danke für Antworten!
Titel: Re: Fließt eine Gehaltsnachzahlung in die Inso-Masse?
Beitrag von: rookie am 26. März 2010, 08:48:51
Ja ist pfändbar.

Die Nachzahlung wird zum Nettogehalt hinzugerechnet in dem Monat, an dem das Geld ausgezahlt wird. Daran bemisst sich dann die Pfändungsgrenze.

Beispiel: 1000€ Gehalt + 600 Nachzahlung = 1600

Sie gehen dann mit den 1600 in die Pfändungstabelle.

Falls Sie die Nachzahlung zusammen mit dem Gehalt bekommen gilt das Gleiche.

Unterhaltsberechtige Personen vorhanden`?

 
PS. Kann Ihr Chef das Geld nicht mit z.B. Freizeit abgelten ??

Dann hätten Sie wenigsten was davon.