"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens  (Gelesen 2973 mal)

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« am: 28. Januar 2013, 14:16:03 »


Hallo zusammen,

was hat es einentlich für Folgen
wenn fälschlicherweise ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde
obwohl nach den Kriterien der InsO nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren gerechtfertigt gewesen wäre?

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 28. Januar 2013, 14:24:48 »

In Ihrem ersten Beitrag gehen Sie selber von einem IN-Verfahren aus.

Wie kommt jetzt der "Umschwung" zu IK?

Grundsätzlich sollte aber das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen für ein IN-Verfahren vorliegen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 28. Januar 2013, 14:33:31 »

Hallo Paps,

es läuft derzeit ein Regelinsolvenzverfahren gegen mich,

deshalb muss ich es auch erst einmal als Solches als gegeben ansehen.

Ich bin seit mehreren Jahren krank geschrieben,
beziehe seit über 1 Jahr ALG2,
war vorher selbständig, habe aber seit Jahren kein Einkommen mehr daraus
und auch deutlich unter 10 Gläubigern.

Nach den mir bekannten eindeutigen Kriterien der InsO käme gegen mich damit allerhöchstens nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage.

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 28. Januar 2013, 14:33:31 »

wenn als IN eröffnet, wird das Verfahren auch als solchen durchgeführt.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 28. Januar 2013, 14:52:46 »

Hallo Feuerwald,

nichts anderes habe ich behauptet.

Das ändert aber nichts daran, das die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.

u.A. dagegen läuft seit Monaten ein Beschwerdeverfahren beim zuständigen Landgericht.

Es interessieren mich aber Antworten auf die mit meinem Ursprungsposting gestellten Fragen.

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 28. Januar 2013, 15:07:38 »

u.A. dagegen läuft seit Monaten ein Beschwerdeverfahren beim zuständigen Landgericht.

- wer betreibt das denn, ein Insolvenzgläubiger?

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #6 am: 28. Januar 2013, 15:12:30 »

Hallo Feuerwald,

ich betreibe des Beschwerdeverfahren wegen diverser Fehler des Verfahrens.

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #7 am: 28. Januar 2013, 15:17:04 »

- Hatten Sie ein IK oder IN Verfahren beantragt?
- Was bezwecken Sie mit der Beschwerde?

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #8 am: 28. Januar 2013, 15:23:09 »

Hallo Feuerwald,

ich habe überhaupt kein Insolvenzverfahren beantragt.

Meine alte Bank hat mir hinterforzig ein Insolvenzverfahren an den Hals gehängt
um mir das Geld zu entziehen
welches ich benötige um gegen sie eine teure Klage um die Bereicherungsherausgabe von einem Darlehen auf Grund eines Gerichtsurteils zu führen,

aber das nur am Rande.

Der Zweck der Beschwerde ist eigentlich die komplette Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #9 am: 28. Januar 2013, 15:55:05 »

Dann würde mich interessieren, wie es zu der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam. Oder ist es noch gar nicht eröffnet?
Gespeichert
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #10 am: 28. Januar 2013, 17:18:29 »

Hallo Insokalle,

Bank, Richter und Gutachter=Insolvenzverwalter kenne sich seit langem von ihrer täglichen Arbeit.

Das Verfahren wurde eröffnet, das müsste eigentlich aus meinen bisherigen Beiträgen unzweifelhaft hervor gehen.

Wie es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam?

Dazu kann man sich dann selbst einiges Zusammenreimen,
nicht genaues weis man nicht,
ich selbst gehöre schließlich nicht zu der Seilschaft.

1. OLG FFM fällt ein Urteil in dem, mittlerweile rechtskräftig, ein im Urteil selbst nicht in der Höhe konkret bezifferter,
(weil nicht Zentralpunkt des eigentlichen Vollstreckungsgegenklageverfahrens) Bereichersungsherausgabeanspruch meinerseits
aus einem von der Bank falsch abgerechneten Immobiliendarlehen;

2. Die Bank will sich darum drücken und zusätzlich auch noch ungerechtfertigte Forderungen eintreiben;

3. Die Bank hatte dazu, ein nach meinem Kenntnissstand rechtlich aussichtlosen Rechtsstreit angefangen;

4. Die Bank kommt offenbar auf den trickreichen und hinterlistigen Einfall,
das sie mich durch ein Insolvenzverfahren finanziell schach-matt setzen könnte,
um so doch noch ihre rechtswidrigen Forderungen vereinfacht und ohne gerichtlichen Rechtsstreit durch das Insolvenzverfahren durchsetzen zu können,
was aber meiner Ansicht nach nur mit tätiger Hilfe des Richters/Gerichtes und des Gutachters/Insolvenzverwalters funktionieren kann.

5. Bank stellt Antrag;

6. Richter beauftragt Gutachter/ automatisch späterer Insolvenzverwalter;

7. Gutachter/Insolvenzverwalter betrachtet die Sache selbstverständlich in eigener Angelegenheit,
schliesslich verdient er nur satt an der Sache wenn er ein Insolvenzverfahren befürwortet, andererseits müssten wahrscheinlich seine Angestellten verhungern;

Eigentlich wollte ich das aber hier nicht diskutieren

sondern wollte nur hilfreiche Antworten auf die von mir deshalb auch nur grundsätzlich gestellten Fragen haben.

Gruss
Futzi
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #11 am: 28. Januar 2013, 18:54:20 »

Das hört sich nach einer riesigen Verschwörung an. Ich habe mir auch schon immer Gedacht, das Banken das willkürlich machen und die Richter und Gutachter in Wirklichkeit geheime Mitarbeiter der Bank sind. Wie sonst könnte es zu soetwas kommen? Ohne dem Verdacht der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens schafft man das nur mit solchen geheimen Absprachen ein Verfahren zu eröffnen. ger Gutachter könnte natürlich auch ein Bruder vom Richter sein und beide teilen sich die vorsätzlich falsch errechnete Insolvenzmasse. Ein Fall für Akte X.

 :lollol:
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 18:56:49 von Neustart2011 »
Gespeichert
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #12 am: 28. Januar 2013, 19:01:52 »

Hallo Neustart2011,

wer hier der Verschwörungstheoretiker ist wäre noch mal genauer zu überdenken ...

glaube es oder lasse es sein!

oder: vergiss es einfach.

ich will darüber auch nicht weiter diskutieren nachden klar ist welch geistes Kind du bist.

Ich wollte ja nichts über die Hintergründe wissen oder sagen sondern habe klar zu beantwortende, wertfreie Fragen gestellt die auch ohne Kenntnis der Hintergründe objektiv klar zu beantworten sind!


übrigens ist dir wohl bekannt:

alle Banker sind seriös und gesetzestreu,

alle Richter gesetzestreu bis in die Haarwurzel und völlig unbestechlich,

alle Gutachter sind Ehrenmänner, objektiv und selbstlos!

Auch nicht wenn es um mehrere hunderttausend Euros geht.

Das sind natürlich keine Vorurteile ... ;-)
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 19:07:00 von futzi1 »
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #13 am: 28. Januar 2013, 19:06:05 »

Zitat
sagen sondern habe klar zu beantwortende, wertfreie Fragen gestellt die auch ohne Kenntnis der Hintergründe objektiv klar zu beantworten sind!

ne is klar.....wenn das klare Fragen sind, wird mir klar, in welcher aussichtslosen Situation sie sich befinden. Aber ok. muss jeder selbst wissen auf was er sich da einlässt. kein Problem....bin ich froh, dass ich weiss worum es geht.

 :hi:  :thumbup:
Gespeichert
 

futzi1

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Folgen eines falsch eröffneten Insolvenzverfahrens
« Antwort #14 am: 28. Januar 2013, 19:09:00 »

dann wäre das ja zumindest geklärt ... ?!

übrigens:

deine Smilies lassen klar erkennen ...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz