Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: holli62 am 03. Oktober 2008, 16:33:28
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habe in der "Bildzeitung" gelesen , das Fondsanlagevermögen mit Lebensversicherung zum Sondervermögen gehören und diese sind nicht pfändbar in Insolvenz oder arbeitslosigkeit. Stimmt das , wer kann genaues sagen . mein fondguthaben von 18000 DM wurde damals bei Eröffnung des IV eingezogen und zur Masse getan. vielen dank hilli
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hallo,
Sie sollten andere Zeitungen lesen.
MfG
ThoFa