Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: macpanse am 04. September 2014, 19:39:08

Titel: Forderung 2 Jahre nach RSB
Beitrag von: macpanse am 04. September 2014, 19:39:08
Hallo,

heute holt mich die Vergangenheit ein :-)

Ich habe heute ein Schreiben einer Inkassofirma erhalten in dem sie eine Forderung vom 01.06.2004 eintreiben wollen. Mein Insolvenzverfahren wurde am 08.11.2005 eröffnet. Die RSB wurde mir dann am 06.02.2012 erteilt. Die Forderung um die es geht stand nicht in meinem Schuldenbereinigunsplan, hier geht es um eine Summe von EUR 180,-, vermutlich ist mir diese damals durchgerutscht. Wie auch immer, die Forderung wurde von mir auf jeden Fall nicht gemeldet. Die vom Inkassobüro meinen aber natürlich ich müsste die offene Forderung bezahlen weil Sie nicht in der Tabelle stand...

Nur noch einmal zur Sicherheit, meines Wissens hat die Inkassofirma keine Handhabe mehr auch wenn sie einen vollstreckbaren Titel hat, da die RSB auch für diese "vergessene" Forderung gilt, oder?

Grüße
Titel: Re: Forderung 2 Jahre nach RSB
Beitrag von: Der_Alte am 04. September 2014, 19:49:36
Yo, die Inkassobude hat Pech. Die Forderung ist nicht mehr durchsetzbar. Das steht üblicherweise auch im Beschluß zur RSB. Ansonsten ein nettes Schreiben an die Inkassobude, dass nach §301 Abs. 1 InsO auch alle nicht angemeldeten Forderungen von der RSB erfasst sind.
Titel: Re: Forderung 2 Jahre nach RSB
Beitrag von: macpanse am 04. September 2014, 20:00:06
Jupp, danke! So ein Schreiben hab ich vorbereitet. Wollt es nur noch einmal bestätigt haben :-)