"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Forderung aus ARGE II  (Gelesen 1973 mal)

Alles-wird-gut

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Forderung aus ARGE II
« am: 03. März 2010, 16:31:44 »

Hallo,
gehen Forderungen aus ARGE II gegen mich mit in das Regelinsolvenzverfahren?
LG
Malte
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #1 am: 03. März 2010, 16:59:54 »

Hallo,

du musst alle Gläubiger angeben.

Gruß KSC
Gespeichert
 

Alles-wird-gut

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #2 am: 03. März 2010, 17:06:48 »

Ok, das hab ich auch. Trotzdem ist jetzt noch einmal eine Forderung vom der ARGE bei mir aufgelaufen. Das erste mal von der Regionaldirektion und jetzt nach der Meldung von der regionalen Stelle.

LG
Malte
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #3 am: 03. März 2010, 17:14:02 »

Hallo,

wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen.  :thumbup:

LG
Gespeichert
 

Alles-wird-gut

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #4 am: 03. März 2010, 17:44:42 »

Hallo,

wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen.  :thumbup:

LG

Da ich die Forderung ja an sich schon eingereicht habe, werde ich die Wiederholung der Forderung aber nicht noch mal einreichen. Das führt ja eher zur Verwirrung als das da jemand was von hat. Ich hab das ja schriftlich.
Danke!
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #5 am: 03. März 2010, 17:47:48 »

Hatte auch einen Gläubiger, sollte dennoch alle Rechnungen bzw. Mahnungen die ich erhalte dem Insolvenzverwalter schicken. Ich würde es vorsichtshalber tun.
Gespeichert
 

Alles-wird-gut

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #6 am: 03. März 2010, 17:52:27 »

Ok, werd ich dann doch mal machen, wenn so eine konkrete Erfahrung vor liegt.
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Forderung aus ARGE II
« Antwort #7 am: 03. März 2010, 18:09:59 »

Es schadet nie, lieber zuviel als 1x zu wenig  :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz