Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Alles-wird-gut am 03. März 2010, 16:31:44
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Hallo,
gehen Forderungen aus ARGE II gegen mich mit in das Regelinsolvenzverfahren?
LG
Malte
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Hallo,
du musst alle Gläubiger angeben.
Gruß KSC
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Ok, das hab ich auch. Trotzdem ist jetzt noch einmal eine Forderung vom der ARGE bei mir aufgelaufen. Das erste mal von der Regionaldirektion und jetzt nach der Meldung von der regionalen Stelle.
LG
Malte
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Hallo,
wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen. :thumbup:
LG
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Hallo,
wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen. :thumbup:
LG
Da ich die Forderung ja an sich schon eingereicht habe, werde ich die Wiederholung der Forderung aber nicht noch mal einreichen. Das führt ja eher zur Verwirrung als das da jemand was von hat. Ich hab das ja schriftlich.
Danke!
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Hatte auch einen Gläubiger, sollte dennoch alle Rechnungen bzw. Mahnungen die ich erhalte dem Insolvenzverwalter schicken. Ich würde es vorsichtshalber tun.
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Ok, werd ich dann doch mal machen, wenn so eine konkrete Erfahrung vor liegt.
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Es schadet nie, lieber zuviel als 1x zu wenig :thumbup: