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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schuldenberg am 03. September 2007, 22:09:44

Titel: Forderung aus unerlaubter Handlung
Beitrag von: Schuldenberg am 03. September 2007, 22:09:44
Ich habe ein riesiges Problem. 
Mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde im August eröffnet. 

Und ich habe eine Forderung aus unerlaubter Handlung dabei. 
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber Geld unterschlagen(2005) gegen ein Schuldanerkenntnis in dem ich durch monatl.  Ratenzahlung den Betrag zurückführe verzichtet mein Ex-Arbeitgeber auf eine Anzeige.  Ich habe bis jetzt auch immer pünktlich die Raten bezahlt. 

Jetzt kommt es zur Forderungsanmeldung und dort steht die jetzige Forderung von 2000,oo € aber in den mitgelieferten Unterlagen ist ja die ursprüngliche Forderung ersichtlich. 

Als Zusatzinfo sei gesagt ich habe vom Treuhänder schriftl.  dass ich eine Forderung aus unerlaubter Handlung von meinem pfändungsfreien Einkommen in Raten abbezahlen darf.   Außerdem habe ich dem TH bei unserem 1.  Gespräch gesagt dass ich Ratenzahlung aus meinem unpfändbaren Einkommen leiste.  Doch in der Vergangenheit war mein Gehalt ja nicht gepfändet.  Und er sagte nichts dazu.

Nun zu meiner Frage kann der TH die gesamten Raten zurückfordern?

Sollte es dazu kommen könnte ich mir vorstellen, dass mein EX-Arbeitgeber sofort Anzeige erstattet.  Was hätte ich dann als Strafe zu erwarten?