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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz  (Gelesen 3632 mal)

Erika777

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Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« am: 26. Oktober 2012, 22:44:32 »

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.

Im nächsten Jahr wird wohl das Verfahren endlich beendet werden.
Leider war ich damals, bei Eröffnung des Insoverfahrens, sehr, sehr dumm und habe keinen Widerspruch eingelegt zum Vorwurf der unerlaubten Handlung.
Es handelt sich hierbei um Sozialversicherungsbeiträge bei drei Krankenkasse, die bei Anmeldung zur Tabelle fast 6.700,-- Euro betragen.

Wenn das Insolvenzverfahren im nächsten Jahr beendet wird, dann fallen diese Beträge aus der RSB ja raus.
D.h. ich habe die Schulden daraus immer noch.

Würde es Sinn machen, den Krankenkassen evtl. einen Vergleich anzubieten und ca. 20% anzubieten?
Im Moment bin ich immer noch im ALG II-Bezug, könnte mir aber evtl. aus einer noch ausstehenden Nachzahlung hiervon Geld zurücklegen.

Hat da jemand Erfahrung oder kann mir vielleicht einen Tipp geben, wie ich das am besten regeln kann?

LG
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tomwr

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2012, 00:34:26 »

Also ich wüßte keinen Grund, warum die sich auf 20% einlassen sollten, wenn die Forderung die RSB übersteht. Irgendwann wird schon mal was zu Pfänden sein. Abgesehen davon ist das mit öffentlichen Gläubigern sowieso problematisch, weil die solche Forderungsverzichte nicht einfach frei entscheiden können. Es geht ja auch um Gerechtigkeit in Bezug auf andere Versicherte, die ihre Beiträge voll zahlen müssen. Zinsen und Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge sind sicherlich verhandelbar, die Hauptforderung sehe ich aber als problematisch an.
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Erika777

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2012, 14:29:41 »

Naja, ich bin jetzt schon seit über 2 Jahren arbeitslos und auch keine zwanzig mehr.
Außerdem bin ich schwerbehindert und die Aussicht auf einen Job geht gegen null.

Während des Zeitraums als die Rückstände entstanden, war ich drei Monate zur Kur, also war schon ganz schön heftig. War auch schon Wochen vorher krank.
In der Zeit hat mein Ex-Mann die Firma geführt.
Klar, trage ich trotzdem die Verantwortung, aber wenn man psychische Probleme hat... Drei Monate Kur zahlt die KK ja mal nicht eben so.
Soll auch keine Rechtfertigung sein, sondern nur eine Erklärung, warum es dazu kam.

Und es waren Zeiträume enthalten, als ich bereits Zahlungsverbot hatte und die ja eigentlich vom Insolvenzverwalter hätten gezahlt werden müssen.






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tomwr

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2012, 16:22:07 »

Und es waren Zeiträume enthalten, als ich bereits Zahlungsverbot hatte und die ja eigentlich vom Insolvenzverwalter hätten gezahlt werden müssen.

Das verstehe ich nicht - was hätte der IV da zahlen sollen oder müssen ?
Sofern Forderungen nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, handelt es sich sowieso um Neuschulden, die von der RSB gar nicht erfaßt werden. Völlig unabhängig von einer v.b.u.H. .
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Erika777

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2012, 16:44:16 »

Mitte Dezember war der vorläufige IV da. Ab dem Zeitpunkt also alles in IV-Hand.
Am 01.03. wurde  das Insoverfahren eröffnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen auch die Zeiträume Dezember bis einschl. Ende März.
Und das verstehe ich nicht.
Und warum sind das dann Neuschulden?


[/quote]
Völlig unabhängig von einer v.b.u.H. .
[/quote]

Was bedeutet das?
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2012, 16:49:49 von Erika777 »
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Insokalle

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2012, 17:42:33 »

Es sind keine Neuschulden. Der Beitrag für März ist eine Masseverbindlichkeit. Ich gehe davon aus, dass es keine Freigabe eines Unternehmens gab. Der März hätte dann vom Verwalter bezahlt werden müssen. Er hat in der Forderungsanmeldung nichts zu suchen.

Die Beiträge Dez.-Feb. sind Insolvenzforderungen. Der Vorwurf der unerlaubten Handlung ist wohl unberechtigt, denn der vorl. IV hätte der Zahlung sicherlich nicht zugestimmt. Ich gehe vom Regelfall der schwachen vorläufigen Verwaltung aus. Dann brauchte der vorl. IV diese Beiträge auch nicht zahlen und der endgültige IV erst recht nicht.

In diesem Sinne hätten die Anmeldungen bestritten werden können. Leider hat die Feststellung zur Insolvenztabelle Rechtskraftwirkung, die nur schwer zu beseitigen ist.
Soweit ich weiß, wäre ein Fall möglicherweise die Eintragung einer Forderung, die keine Insolvenzforderung ist. Ich meine, das mal gelesen zu haben. Dann würde der März schon mal rausfallen. Das würde außerdem bedeuten, dass die Tabelle diesbezüglich von Amts wegen zu berichtigen wäre. Ich würde das mit dem Gericht besprechen.
Bezgl der unerlaubten Handlung wird es schwierig. Ich würde mich ggf. beraten lassen, damit jmd. die Erfolgsaussichten prüfen kann.


« Letzte Änderung: 27. Oktober 2012, 17:44:06 von Insokalle »
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tomwr

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2012, 17:56:40 »

Völlig unabhängig von einer v.b.u.H. .

Was bedeutet das?
Das ist die Abkürzung für die offizielle Amtsbezeichnung:
"vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung"
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Erika777

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2012, 18:06:37 »

Danke an euch beide.


In diesem Sinne hätten die Anmeldungen bestritten werden können. Leider hat die Feststellung zur Insolvenztabelle Rechtskraftwirkung, die nur schwer zu beseitigen ist.
Soweit ich weiß, wäre ein Fall möglicherweise die Eintragung einer Forderung, die keine Insolvenzforderung ist. Ich meine, das mal gelesen zu haben. Dann würde der März schon mal rausfallen. Das würde außerdem bedeuten, dass die Tabelle diesbezüglich von Amts wegen zu berichtigen wäre. Ich würde das mit dem Gericht besprechen.
Bezgl der unerlaubten Handlung wird es schwierig. Ich würde mich ggf. beraten lassen, damit jmd. die Erfolgsaussichten prüfen kann.




@ Insokalle

Ich war damals eben voll daneben und habe dem Vorwurf der unerlaubten Handlung nicht widersprochen und das mit den Zeiträumen der Forderungen gar nicht geblickt.
Bei wem kann man das denn prüfen lassen, ob da ggf. noch etwas zu machen ist?
Anwalt für Strafrecht? Anwalt für Insolvenzrecht?

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2012, 18:23:42 von Erika777 »
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Insokalle

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2012, 09:15:17 »

Vom Insolvenzrecht sollte er schon was verstehen
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tomwr

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 28. Oktober 2012, 22:19:52 »

Bei wem kann man das denn prüfen lassen, ob da ggf. noch etwas zu machen ist?
Anwalt für Strafrecht? Anwalt für Insolvenzrecht?

Mag sein, dass man den Monat März berichtigen kann, wenn das dann zur Masse gehört. Also von Amts wegen. Muss man mal rechnen, was für ein Anteil das dann von der Forderung ist. Ansonsten sehe ich da ehrlich gesagt schwarz, was den nicht erhobenen Widerspruch gegen den Vorwurf der vbuH angeht. Wenn der Schuldner seine Rechte nicht wahrniummt, kann da später ein Anwalt auch nicht mehr viel machen. Schließlich wird er im Insolvenzverfahren laut Gesetz auch explizit auf die Ausübung seiner Rechte und die Folgen hingewiesen.

Also ob sich das unter Strich lohnt einen Anwalt zu beauftragen (der ja auch Geld kostet) - ich glaubs eher nicht. Ist nicht böse gemeint, nur man muss den Tatsachen auch ins Auge sehen.
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Erika777

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung / Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2012, 19:02:17 »

Ja, ich war halt zu doof.

Aber ich kann doch einen Beratungshilfeschein bekommen?

Zumindest möchte ich es mit einem Vergleich versuchen, auch wenn die Chancen gering sind, dass die KK´s sich darauf einlassen.
Und da wäre es mir lieber, wenn der Vergleichsvorschlag von einem Anwalt gemacht wird.

Ich möchte das gerne nach dem Insoverfahren aus der Welt haben und nicht ständig diese Schulden noch im Nacken haben.
Und wenn ich da ne klitzekleine Ratenzahlung vereinbare, aber ich möchte gerne ganz neu anfangen und das kann ich nicht, wenn ich das nicht geregelt bekomme.

Diese 5,5 Jahre bisher kamen mir schon vor wie offener Strafvollzug. Ich möchte wieder frei sein.
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